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BDI zum KRITIS-Dachgesetz: Zu echter Resilienz bleibt ein weiter Weg
- „Dass der Koalitionsausschuss eine Agenda für mehr Resilienz, Souveränität und besseren Schutz von Infrastrukturen und Wirtschaft beschlossen hat, ist ein wichtiges Signal. Eine Agenda ist jedoch nur ein erster Schritt. Konkrete Maßnahmen müssen zügig folgen, die erstens die Lücken in der bestehenden Regulierung schließen und zweitens die Resilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ganzheitlich betrachten und stärken.
- Das KRITIS-Dachgesetz etwa fällt angesichts der deutlich verschärften Bedrohungslage klar hinter den sicherheitspolitisch notwendigen Anspruch zurück. Zwar schafft es in einzelnen Bereichen dringend benötigte Rechtssicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen im Rahmen der EU‑CER‑Richtlinie. Das Gesetz lässt jedoch dringend erforderliche Aspekte für echte Resilienz unbeachtet:
- Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind weiterhin unklar. Die Option eigenständiger Länderfestlegungen darüber, welche Anlagen als kritisch gelten, schafft Rechtsunsicherheit, unterschiedliche Standards und Wettbewerbsverzerrungen, die die Planungs- und Investitionssicherheit der Betreiber beeinträchtigen. Dies widerspricht dem Ziel bundesweit einheitlicher Maßstäbe und gefährdet die Kohärenz mit dem NIS-2-Regime.
- Die weitgehende Ausnahme großer Teile der staatlichen Verwaltung vom Anwendungsbereich des Gesetzes riskiert deren Handlungsunfähigkeit im Krisenfall. Rechtliche Grundlagen für Vertrauenswürdigkeitsüberprüfungen von sicherheitsrelevantem Personal fehlen. Die Regelungen für neue Bedrohungen wie zunehmende Drohnenüberflüge über kritische Anlagen sind unzureichend – beides wird der Bedrohungslage für Unternehmen nicht gerecht.
- Entscheidend ist: Regulierung allein macht Kritische Infrastrukturen noch nicht resilient. Notwendig ist vielmehr eine belastbare Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft, die darauf abzielt, Kritische Infrastrukturen nicht nur zu schützen, sondern gerade auch im Krisenfall handlungsfähig zu halten. ”
