Öffentliche Nachfrage: Chance mit Preisschild

Der IAA setzt vor allem auf einen Hebel: Öffentliche Aufträge, Förderprogramme und Auktionen sollen Nachfrage nach europäischen und klimafreundlich produzierten Produkten schaffen. Hier liegt seine größte Chance: Gezielte Nachfrage hilft, strategisch wichtige Produktionskapazitäten in Europa aufzubauen oder zu halten.

Diese Wirkung hat allerdings Grenzen. Die Präferenzen greifen nur dort, wo der Staat selbst kauft oder fördert, nicht auf den privaten Märkten. Der Staat kann Nachfrage anstoßen, die eigentliche Marktdynamik ersetzt er damit nicht. Umso wichtiger ist, dass die Auswahl der geförderten Produkte klaren Kriterien folgt. Die EU hat dafür dreifach geprüft: Wie stark ist die Abhängigkeit von China, wie wichtig ist das Produkt für den Hochlauf grüner Technologien, und welche Marktchancen ergeben sich für Unternehmen in Europa. Dieser Test ist sinnvoll, weil er die Förderung auf strategisch wichtige Bereiche lenkt.

Und der Preis darf nicht zu hoch sein. Kauft die öffentliche Hand teurer ein, bleibt bei begrenzten Budgets weniger Geld für andere Vorhaben, etwa für Verkehrswege, Energienetze oder öffentliche Gebäude. Am Ende entstehen dann weniger Projekte statt mehr. Für Unternehmen darf zugleich keine Verschlechterung gegenüber den heutigen Förderbedingungen entstehen.

Forderung des BDI: Präferenz und Kosten müssen in einer vernünftigen Balance bleiben. Die nötigen Herkunfts- und CO₂-Nachweise müssen dabei praxistauglich bleiben. Die Vorgaben für öffentliche Aufträge müssen zudem mit der parallel verhandelten Reform des europäischen Vergaberechts (Public Procurement Act) abgestimmt werden. Der IAA darf dem europäischen Ziel des Bürokratieabbaus nicht entgegenstehen.

Präferenzregeln: Ausnahme statt Regelfall

Herkunfts- und Low-Carbon-Kriterien können ein sinnvoller Impuls für europäische Industrieproduktion sein. Zum Regelfall europäischer Industriepolitik dürfen sie aber nicht werden. Sinnvoll sind sie nur in klar begründeten Ausnahmefällen, um kritische Abhängigkeiten zu reduzieren oder um Nachfrageimpulse für grüne Technologien zu setzen. Dass sich der IAA dabei auf Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und Nettonulltechnologien konzentriert, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Bei der Ausgestaltung der Präferenzregeln darf die EU ihre wichtigsten Handelspartner nicht vor den Kopf stoßen. Als Ausgangspunkt dienen Staaten, mit denen die EU bereits ein Abkommen hat, sowie Länder, die europäischen Anbietern über das internationale Beschaffungsabkommen der Welthandelsorganisation Zugang zu ihren öffentlichen Aufträgen gewähren. Weitere Staaten sollten nicht automatisch hinzukommen. Maßgeblich ist, ob sie ihre Märkte tatsächlich für europäische Unternehmen öffnen und ob die Bedingungen zur jeweiligen Branche passen. Wo dieser Zugang noch fehlt, sollte die EU den IAA als Verhandlungspfund nutzen und besseren Marktzugang aushandeln.

Dahinter steht unsere industriepolitische Grundüberzeugung: Resilienz heißt nicht Abschottung. Eine krisenfeste Industrie braucht diversifizierte Lieferketten, Freihandel und den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten. Präferenzregeln sind dabei kein Ersatz für Handelsschutz. Gegen subventionierte Importe und unfairen Wettbewerb sind die dafür vorgesehenen Handelsschutzinstrumente im Einzelfall besser geeignet. Sie sollten konsequent genutzt und wo nötig gestärkt werden, statt den IAA mit dieser Aufgabe zu überfrachten.

Forderung des BDI: Präferenzregeln müssen mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar bleiben und nach Branchen unterschieden werden. Der Kreis begünstigter Länder sollte sich an bestehenden Abkommen und an tatsächlicher, gegenseitiger Marktöffnung orientieren, nicht an pauschalen Vorgaben. Die Nachweispflichten müssen dabei unbürokratisch bleiben und mit realistischen Fristen verbunden sein.

Genehmigungen: schnelleres Tempo, zu enger Kreis

Der IAA will Genehmigungen beschleunigen, über verbindliche Fristen, Digitalisierung und einheitliche Standards. Die Richtung stimmt, denn langsame Verfahren bremsen Investitionen seit Jahren.

Der Vorschlag bleibt aber auf halbem Weg stehen. Auf EU-Ebene gibt es inzwischen zahlreiche einzelne Vorstöße zur Beschleunigung von Genehmigungen, ohne erkennbaren roten Faden. Der IAA fügt dem eine weitere Regelung hinzu, die zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet, anstatt die Vorschriften zu bündeln. So entsteht ein Flickenteppich statt eines einheitlichen Verfahrens. Die Chance, einen echten europäischen Genehmigungsrahmen mit einem gemeinsamen digitalen Portal zu schaffen, bleibt ungenutzt. Heute müssen sich Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten investieren, in jedem Land einzeln durch eigene Verfahren arbeiten.

Beschleunigte Industriegebiete: richtiger Ansatz, zu schmal gefasst

Ein eigenes Instrument sind die beschleunigten Industriegebiete (Industrial Manufacturing Acceleration Areas). Mitgliedstaaten können bestimmte Flächen gezielt für die Ansiedlung von Industrieprojekten ausweisen. Dort laufen Genehmigungen schneller, weil planerische und infrastrukturelle Fragen bereits im Vorfeld geklärt wurden. Für Unternehmen bedeutet das kürzere Verfahren und mehr Planungssicherheit. Der Grundgedanke ist richtig.

Der Zuschnitt ist jedoch zu eng. Die Gebiete stehen vor allem strategischen Projekten der energieintensiven Industrie offen. Große Teile der industriellen Wertschöpfung bleiben außen vor, obwohl sie eng mit diesen Projekten verbunden sind. Gerade für Länder mit breit aufgestellten Industrienetzwerken wie Deutschland greift das zu kurz.

Forderung des BDI: Die EU sollte die verschiedenen Vorschriften für industrielle Genehmigungen in einem einheitlichen europäischen Rahmen bündeln. Dazu gehört ein gemeinsames digitales Portal, damit sich europaweit tätige Unternehmen nicht in jedem Mitgliedstaat neu registrieren müssen. Schnellere Verfahren müssen allen Industrieunternehmen offenstehen, auch dem Mittelstand, und für den Umbau bestehender Anlagen gelten. Die beschleunigten Industriegebiete sollten zudem Projekte aus weiteren Teilen der industriellen Wertschöpfung einbeziehen.

Auslandsinvestitionen: ein zweites Prüfverfahren droht

Der IAA stellt Bedingungen für große Investitionen aus Drittstaaten in strategischen Sektoren. Konkret geht es um Investitionen ab 100 Millionen Euro aus Ländern, die mehr als 40 Prozent der weltweiten Produktion einer Branche kontrollieren. Der Grundgedanke ist nachvollziehbar: Reale Abhängigkeiten und eine hohe Marktkonzentration sollen nicht einfach hingenommen werden, und die Regeln können einen Beitrag zur Resilienz der europäischen Industrie leisten.

Die Ausgestaltung schießt aber weit über das Ziel hinaus. Der Vorschlag knüpft an solche Investitionen zahlreiche Auflagen, etwa zu Produktionsstandort, Joint-Venture-Strukturen, Nutzung von Patenten, Beschäftigungsquoten und dem Anteil europäischer Vorleistungen. Damit entsteht faktisch ein zusätzliches Regulierungsregime neben der bereits bestehenden Prüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI-Screening). Das erhöht Komplexität und Rechtsunsicherheit, verlängert die Verfahren und kann die Investitionsattraktivität des Standorts Europa beeinträchtigen.

Das trifft besonders große Transformations- und Neuinvestitionen, also genau die Projekte, die Europa eigentlich anziehen will. Zu starre Vorgaben zu Eigentum, Technologietransfer, lokalen Vorleistungen oder Beschäftigung können solche Investitionen erschweren, ohne die angestrebten sicherheits- und industriepolitischen Ziele zuverlässig zu erreichen.

Forderung des BDI: Die Regeln des IAA für ausländische Direktinvestitionen müssen grundlegend überarbeitet werden. Die Prüfung gehört konsequent in den bestehenden EU-Screening-Rahmen, statt ein paralleles Verfahren zu schaffen. Zusätzliche Bedingungen sollten flexibilisiert und auf klar begründete Einzelfälle beschränkt werden. Wesentliche Regeln gehören zudem in den Verordnungstext und nicht in spätere delegierte Rechtsakte, also in Vorschriften, die die Kommission nachträglich allein festlegen kann. Nur so können Unternehmen langfristig planen.