Bedingt durch verschiedene Faktoren kollidieren die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Übergangsfristen mit der unternehmerischen Realität und damit verbundenen Entscheidungsanforderungen. Damit die Industrie weiterhin die Möglichkeit besitzt, Produkte unter der Funkanalagenrichtlinie, dem Cyber Resilience Act sowie dem AI Act, auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen, appelliert der BDI an die Gesetzgeber, Übergangsfristen von mindestens 48 Monaten vorzusehen.