Die Höhe des steuerlichen Zinssatzes für Nachforderungs- und Erstattungszinsen muss bis Ende Juli 2022 verfassungskonform neu geregelt werden. Für die Unternehmen ist entscheidend, dass zeitnah Rechtssicherheit geschaffen wird und der Umstellungsaufwand begrenzt wird. Ziel muss eine nachvollziehbare und bürokratiearme Lösung sein, die sowohl von den Unternehmen als auch von der Finanzverwaltung administrierbar ist.