CETA sollte zügig vom Deutschen Bundestag und den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden, damit es nach mehr als fünf Jahren vorläufiger Anwendung nun auch vollständig in Kraft treten kann. Dem BDI erscheint es fraglich, ob eine erneute Auslegung Investitionsschutzkapitels in Form einer Interpretationserklärung notwendig ist. Keinesfalls darf ein solches Vorgehen zu weiteren Verzögerungen bei der Ratifizierung des Abkommens führen.