Deutschland und die anderen G5-Staaten haben angekündigt, die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auch unabhängig von einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Der BDI unterstützt das Vorhaben allerdings ist es wichtig u. a. den Erstanwendungszeitpunkt auf 2025 zu verschieben, nationale Alleingänge zu vermeiden sowie den Anwendungsbereich der Mindeststeuer zu reduzieren.