Die Berliner Stiftung „Verantwortungseigentum“ hat Anfang 2021 einen Regelungsvorschlag für eine „GmbH mit gebundenem Vermögen“ (GmbH-gebV) entworfen. Diese Idee hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Ziel ist es, einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen mit einem treuhänderischen Unternehmensverständnis zu schaffen. Die GmbH-gebV ist aus Sicht des BDI weder geeignet noch erforderlich für die Zielsetzung eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmertums.