Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Der Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Nur 11 von 442 Vorschlägen der Verbändeabfrage aus dem Frühjahr 2023 sind im BEG IV enthalten. Was jetzt hilft: Belastungsmoratorium setzen, Vollzugstauglichkeit von Vorschriften prüfen, Verwaltungsmodernisierung vorantreiben.