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Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern im Schnitt ein halbes Jahr zu lang

Deutschland braucht dringend eine fundamentale Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das zeigt eine BDI-Auswertung von über 250 Verfahren aus 27 verschiedenen Branchen der letzten fünf Jahre. Im Schnitt dauern die Verfahren ein halbes Jahr länger als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Aufgrund von Transformationsprozessen in der Industrie und der damit einhergehenden Anzahl an zusätzlichen Genehmigungsverfahren verschlechtert sich die Standortsituation für Unternehmen weiter. Hinzu kommt, dass Behörden mit der Fülle der Anträge zunehmend überlastet sind. Konkrete Vorschläge seitens der Industrie, wie das deutsche Verfahrensrecht dementsprechend ertüchtigt werden könnte, wurden von der Bundesregierung bisher jedoch nicht aufgenommen.

Verfahren dauern im Schnitt ein halbes Jahr zu lang

Die systematische Auswertung von über 250 Verfahren aus 27 verschiedenen Branchen in fünf Jahre hat ergeben, dass es im Schnitt ab Projektstart anderthalb Jahre dauert, bis die Behörde alle Unterlagen zusammengestellt hat. Von der Vollständigkeit der Unterlagen bis hin zur Genehmigungserteilung vergehen im Schnitt weitere sieben Monate. Vorgesehen im Gesetz sind jedoch insgesamt – von Antragseinreichung bis Genehmigungserteilung – maximal drei beziehungsweise sieben Monate, je nach Verfahrensart. Im Schnitt dauern die Planungs- und Genehmigungsverfahren also ca. ein halbes Jahr länger als vom Gesetzgeber vorgesehen.

Weitere kritische Stimmen

Die Kritik der deutschen Wirtschaft an der Geschwindigkeit der Verwaltungsprozesse wird immer lauter. Die Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach beispielsweise zeigen, dass jedes sechste Unternehmen die öffentliche Verwaltung als kaum oder gar nicht leistungsfähig einschätzt. Massiv kritisieren die Unternehmen auch die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Allein die durchschnittliche Vorbereitungszeit bis zum Vorliegen der Vollständigkeitserklärung seitens der Behörde dauerte im Durchschnitt fast elf Monate. Bei rund jedem neunten Unternehmen, das sich einem solchen Verfahren unterziehen musste, dauerte dies sogar zwei Jahre und länger.

Beschleunigung ist möglich

Ein beherztes und zügiges Handeln der Bundesregierung ist zwingend notwendig, um die ambitionierten Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Die ist nur durch eine Verfahrensbeschleunigung auf allen Ebenen und Verfahrensstufen möglich, denn eine Vielzahl von Industrieanlagen muss dafür umgebaut werden. Zu den notwendigen Schritten gehören unter anderem Standardisierung der Verfahren für mehr Rechtssicherheit, eine bessere Personalausstattung der Behörden und Gerichte und zudem Änderungen verschiedener europäischer Umweltrichtlinien und -verordnungen.