Vorschläge zur Verbesserung des Ertragsteuerrechts
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes Unternehmensteuerrecht, durch das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt werden. Das geltende Ertragsteuerrecht enthält jedoch zahlreiche steuerpolitische Hemmnisse für die Stammhäuser der deutschen Unternehmen. Dadurch werden wesentliche und betriebswirtschaftlich notwendige Funktionen wie Umstrukturierungen, Investitionen und deren Finanzierung behindert. Angesichts einer Zunahme des Standortwettbewerbs (z. B. US Inflation Reduction Act), der notwendigen Transformation der Wirtschaft und der instabilen internationalen Rahmenbedingungen ist eine Modernisierung der Unternehmensteuern durch die Beseitigung dieser Mängel dringend geboten.
Dabei geht es hier nicht allein um eine Senkung der Steuerbelastung der Unternehmen, sondern um eine Nachbesserung einzelner Regelungen vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus und zur Herstellung von steuersystematischer Konsistenz. Durch eine gesetzliche Nachbesserung dieser Vorschriften kann die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Ertragskraft der Unternehmen durch kleine Schritte ohne nennenswerte Aufkommenswirkung stabilisiert werden.
Gemeinsam mit Unternehmensvertretern haben wir steuerrechtliche Regelungen identifiziert, die in der konkreten Unternehmenspraxis unnötigen Zeitaufwand darstellen und dazu beitragen, zukünftige Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland zu verhindern. Mit diesen Vorschlägen würde der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt signifikant gestärkt und die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessert werden.
Die Beispiele im Positionspapier sollen verdeutlichen, dass die betroffenen Normen aufgrund ihrer überschießenden Tendenz zu Doppelbesteuerung führen können. Sie treffen aufgrund der vorgenommenen Typisierung häufig Sachverhalte, die keine Steuervermeidung zum Ziel haben und stellen für deutsche Stammhäuser steuerliche Hindernisse auf.