BDI-Stellungnahme zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Obwohl das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits 2017 verabschiedet wurde und damit mehr als fünf Jahre Zeit für die Umsetzung zur Verfügung standen, ist es Bund und Ländern nicht gelungen, die darin enthaltenen Digitalisierungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten, wurde deutlich verfehlt: Laut Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats waren kurz vor Ende der Umsetzungsfrist von 575 angekündigten Verwaltungsleistungen erst 33 flächendeckend online verfügbar.
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
Ohne digitale und agile Verwaltungsprozesse verliert der Innovations- und Investitionsstandort Deutschland zunehmend an Attraktivität und Zukunftsperspektiven. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung insbesondere das OZG als zentrales Gesetz für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ambitioniert und umfassend reformiert. Der bisher vorgelegte Entwurf eines OZG-Änderungsgesetzes ist aus Sicht des BDI unzureichend.