Das Luftverkehrsteuergesetz sieht eine Anpassung der Luftverkehrsteuer an die Einnahmen aus der Versteigerung luftverkehrsbezogener Zertifikate im EU-ETS vor. Dieser Absenkungsmechanismus muss erhalten bleiben. Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer müssen dem Klimaschutz im Luftverkehr zugutekommen. Perspektivisch sollte die Luftverkehrsteuer in eine europäische Klimaabgabe zur Finanzierung nachhaltiger Flugkraftstoffe weiterentwickelt werden.