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#WirMachen Nachhaltigkeit

Die Industrie macht Umweltschutz nachhaltig

Empfehlungen für die 20. Legislaturperiode

Die Bundesrepublik ist derzeit enormen Herausforderungen ausgesetzt bis hin zu einer drohenden schweren Rezession, für deren Ausmaß es in der deutschen Nachkriegsgeschichte kein Beispiel gibt. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die noch immer virulente Pandemie könnten bereits in den nächsten Monaten zu tiefen Einbrüchen bei Beschäftigung und Wohlstand führen. Die Politik muss daher umgehend weit größeres Augenmerk auf das stetig weiter ausgreifende Umweltrecht richten. Dieses hat sich bereits vor dem Ausbruch des Krieges und der Pandemie zu einem großen Investitionshemmnis für Unternehmen entwickelt. Für die wirtschaftliche Erholung und künftige Wettbewerbsfähigleit am Standort Deutschland ist ein spürbarer Abbau bürokratischer Lasten und nicht das Hinzufügen zusätzlicher unverhältnismäßiger Regelungen dringend notwendig.

Das Deutsche Umweltrecht wird maßgeblich vom europäischen Recht geprägt. Die Anforderungen aus dem europäischen Umweltrecht haben in den letzten Jahren in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten geführt und unter dem Green Deal der Europäischen Union (EU) sind unvermindert weitere gravierende Verschärfungen in großer Zahl angekündigt. Aus Sicht der deutschen Industrie existiert auf europäischer Ebene zurzeit keine ausreichende Vertretung der Interessen der deutschen Wirtschaft durch die Bundesregierung in den Gesetzgebungsverfahren zum europäischen Umweltrecht. Da Regelungen auf europäischer Ebene erhebliche Auswirkungen auf große, mittlere und kleine Unternehmen in Deutschland haben, sollten sich für die Positionierung Deutschlands zu europäischen Umweltrechtsfragen alle betroffenen Ressorts stärker und zielgerichteter einbringen.

Zudem sollte sich die Bundesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, dass bereits im Rahmen europäischer Normgebungsverfahren die konkreten Auswirkungen für die Wirtschaft neutral bewertet sowie eine angemessene Umsetzbarkeit und Erreichbarkeit der Anforderungen in der Praxis gewährleistet werden.

Für eine nachhaltige Zukunft braucht Deutschland…

...ein klares Bekenntnis der Umweltpolitik zum Standort

Umweltpolitik an einem klaren Bekenntnis zum Standort Deutschland ausrichten

Die Wirtschaft – börsennotierte Konzerne und mittelständische Familienunternehmen gleichermaßen – benötigt wettbewerbsstärkende Rahmenbedingungen, um in Deutschland und Europa auch weiterhin eine Perspektive als Wachstums- und Jobmotor zu bieten.

Alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gleichrangig sehen

Zentrale umweltpolitische Vorhaben fokussieren zu oft allein auf ökologische Ziele, ohne die gravierenden Auswirkungen auf die industrielle Wertschöpfungskette in Deutschland zu berücksichtigen.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschenUnternehmen sichern

Der Rechtsrahmen muss so gestaltet werden, dass sich innovative deutsche Technologien und Produkte im weltweiten Wettbewerb durchsetzen können. Technologieneutralität muss durch technologieoffene, umsetzbare und standortsichernde Zielvorgaben gewährleistet werden, die von der Industrie dynamisch und innovativ ausgefüllt werden können. Nur so kann sich die jeweils beste Lösung durchsetzen.

Strukturiertes Ordnungsrecht, kompetente Vollzugsbehörden, kurze und effektive Verwaltungsverfahren sowie kurze Rechtsschutzverfahren sicherstellen

Treibhausgasneutralität ist nicht nur durch den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Sie erfordert ebenso eine Transformation bei den Energieverbrauchern, insbesondere der Industrie. Deutschland steht vor einem gewaltigen Genehmigungsmarathon. Vor allem in den energieintensiven Industrien Stahl, Chemie, Glas, Zement sowie der Energieerzeugung braucht es umfangreiche Umbaumaßnahmen. Beschleunigung ist möglich. Die deutschen Verfahrensvorschriften müssen klarer gefasst, veraltetes europäisches Umweltrecht praxistauglich reformiert und Standards für das Naturschutz- und Wasserrecht erarbeitet werden.

1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben endlich als Maßstab für die Ausgestaltung des nationalen Umweltrechts setzen

In den vergangenen Jahrzehnten hat das europäische Umweltrecht ein äußerst anspruchsvolles Schutzniveau erreicht, und dies wird ständig weiterentwickelt. Das deutsche Umweltrecht geht aber oft noch darüber hinaus, zum Beispiel mit wesentlich stringenteren Grenzwerten. Derartige Sonderwege benachteiligen die deutsche Industrie im europäischen und internationalen Wettbewerb. Eine umweltpolitische Notwendigkeit für deutsche Alleingänge ist jedoch angesichts der hohen EU-Standards nicht gegeben, sondern gerade im EU-Binnenmarkt anachronistisch.

...die Berücksichtigung zentraler Unternehmensbelange

Zielkonflikte als Gegenstand der Überprüfung bei der Umsetzbarkeit von Regulierungsentwürfen etablieren

Regulatorische Zielkonflikte innerhalb der Umweltpolitik, wie auch in Bezug auf andere politische Zielsetzungen, müssen transparent herausgearbeitet und entschieden werden. Jegliche Regulierung sollte allen gesellschaftspolitischen Belangen, einschließlich der Bedürfnisse der Wirtschaft ausgewogen Rechnung tragen und nicht allein einem ökologischen Primat folgen. Ein eindimensionales Herangehen in der deutschen und europäischen Umweltpolitik erzeugt fast zwangsläufig widersprüchliche Anforderungen an Unternehmen und Vollzug. Dies aber erschwert die Rechtsbefolgung durch die Unternehmen, der Aufwand dafür steigt, und die Rechtsunsicherheit nimmt zu. Zielkonflikte müssen daher auch Gegenstand der Überprüfung der Umsetzbarkeit von Regulierungsentwürfen im industriellen Alltag sein.

Umweltrechtliche Regelungen im unternehmerischen Alltag anwendbar und umsetzbar gestalten

Dies muss bereits zum Zeitpunkt ihrer Erarbeitung anhand von Praxisbeispielen unter Beteiligung der für den Vollzug der Vorschriften zuständigen Behörden sowie der Wirtschaft als Regelungsadressaten, z. B. in Planspielen, verifiziert werden. Nur so werden Ressourcen der Gesetzgebung sinnvoll eingesetzt, Zielkonflikte in der Umsetzung aufgedeckt und aufwändige Nachbesserungen vermieden.

Wettbewerbsrelevante Informationen sowie sensible Daten von Unternehmen effizient schützen

Wettbewerbsrelevante Daten und Unternehmens-Know-how sind die Basis unserer Wettbewerbsfähigkeit und stellen oft die höchsten Werte in einem Unternehmen dar, in den großen Unternehmen, wie auch bei den vielen deutschen „Hidden Champions“ und im Mittelstand. Jegliche Veröffentlichungsanforderung muss daher Maß und Mitte wahren.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zügig vorantreiben

Die zügige und umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren kann einen Beitrag für schnellere Verfahren leisten. Notwendig hierfür sind die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Software, ein umfassendes Behördenportal und eine damit einhergehende Anpassung des Rechtsrahmens.

...einen vertrauensvollen Dialog

Konstruktiven Dialog zwischen Politik und Wirtschaft fortentwickeln

Umweltpolitische Gesetzgebung ist oft mit komplexen Folgen für die Unternehmen verbunden, die bei Setzung der ursprünglichen politischen Ziele oft nicht beabsichtigt waren. Ein stetiger, konstruktiver Dialog zwischen Vertretern der betroffenen Unternehmen – börsennotierte Konzerne genauso wie mittelständische Familienunternehmen – und ihrer Verbände mit den politisch Verantwortlichen ist daher auch künftig dringend geboten. Der BDI bietet hierzu seine Expertise an.

Industrie als Adressat umweltgesetzlicher Regelungen auch bei untergesetzlichen normkonkretisierenden Regelungen beteiligen

Die von den Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften der Umweltministerkonferenz regelmäßig erstellten Arbeits- und Vollzugshilfen zur Auslegung von rechtlichen Vorschriften sind für die Unternehmen als Adressaten der Regelungen von großer Bedeutung. Expertise und Praxiserfahrung der Industrie sollten hier künftig miteinfließen.

Zirkuläre Wirtschaft fördern und die Gewinnung heimischer Rohstoffe sichern

Die Versorgung mit Rohstoffen ist für einen wettbewerbsfähigen Standort Deutschland eine ständige Herausforderung. Die Industrie unterstützt daher im Sinne einer zirkulären Wirtschaft geeignete Maßnahmen, um die Verwertbarkeit ihrer Produkte nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer und den Einsatz von Rohstoffen aus Recyclingprozessen stetig zu verbessern. Gleichzeitig sind Sicherung und Gewinnung heimischer Rohstoffe als legitimes Interesse gegenüber umweltpolitischen Zielen abzuwägen.

...ein industrieförderliches europäisches Umweltrecht

Deutsche Interessen in der EU geltend machen

Das deutsche Umweltrecht wird maßgeblich vom europäischen Recht geprägt. Die Anforderungen aus dem europäischen Umweltrecht haben in den letzten Jahren in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten geführt, und unter dem Green Deal der EU sind unvermindert gravierende Verschärfungen in großer Zahl angekündigt. Daher steht auf EU-Ebene die Bundesregierung in der Pflicht, sich für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – für börsennotierte Konzerne genauso wie für mittelständische Familienunternehmen – engagiert einzusetzen. Fehlsteuerungen in der Umweltregulierung auf EU-Ebene lassen sich national nicht mehr korrigieren. Die Bundesregierung muss entschiedener als bisher auf Ausgewogenheit der Ziele und Umsetzbarkeit der Anforderungen achten.

Die vom Green Deal der EU anvisierte Transformation auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit stützen und Wertschöpfungsketten erhalten

Der hohe politische Stellenwert von Umweltschutz als Element der Nachhaltigkeit in Europa steht außer Zweifel. Allerdings darf dabei kein einseitiger ökologischer Ansatz verfolgt werden. Die vom Green Deal der EU intendierte umfassende Transformation gelingt nur, wenn sie sich auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit gleichermaßen stützt: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Umweltpolitik muss daher die Wirtschaftlichkeit der Produktion am Standort Deutschland stärken und die Wertschöpfungsketten hierzulande erhalten.

Umweltpolitik auch als Wirtschaftspolitik erkennen

Umweltpolitik ist ein entscheidender Standortfaktor. Ziel- und akteursgerechte umweltpolitische Instrumente können den Standort voranbringen. Fehlerhaft austarierte Regulierung hemmt jedoch Innovation, stellt Investitionen in Frage, gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze und verschenkt Potenzial für den Schutz der Umwelt. Deutsches und europäisches Umweltrecht haben eine große Bedeutung für die Industrie, egal, ob börsennotierter Konzern oder mittelständisches Familienunternehmen. Das Umweltrecht entscheidet über Genehmigung und Betrieb von Industrieanlagen – also die Produktion – und legt Anforderungen an industrielle Produkte fest.

Europäischen Umweltschutz an wettbewerbsfähiger Industrie mit innovativen technologischen Lösungen ausrichten

Die angestrebten Ziele im Klima- und Umweltschutz setzen eine nach Branchen, Regionen und Unternehmensgröße ausdifferenzierte, wettbewerbsfähige Industrie mit innovativen technologischen Lösungen voraus. Sie ist der Schlüssel für eine wirklich nachhaltige Entwicklung und schafft erst die Voraussetzungen, um die nötigen enormen Investitionen in Klima- und Umweltschutz aufbringen zu können. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Green Deal der EU muss die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Industrie in Europa daher ein prioritäres Ziel sein.

Bessere Umsetzung und Anwendung eines kohärenten europäischen Umweltrechts gewährleisten

Die Beseitigung von Inkohärenz in der EU-Umweltgesetzgebung sollte ver­stärkt in Angriff genommen werden. Dies erfordert, dass die EU-Kommission die Zusammenarbeit zwischen ihren Dienststellen verbessert und sicherstellt, dass die Grundsätze und Instrumente der besseren Rechtsetzung systematisch und übergreifend angewendet werden. Die Auswirkungen von (neuen) europäischen Vorgaben für die Wirtschaft müssen bereits in europäischen Normgebungsverfahren konkret und neutral ermittelt und bewertet werden. In diesem Zusammenhang muss zudem dargestellt werden, wie die europäischen Anforderungen vollzugstauglich und objektiv erreichbar sind. Ferner muss gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten europäisches Recht einheitlich um- und durchsetzen und keine zusätzlichen Belastungen schaffen, die das Funktionieren des EU-Binnenmarkts und des Green Deal der EU untergraben.

 

...das Potenzial einer leistungsfähigen Industrie

Beitrag der Industrie für einen effizienten Umweltschutz erkennen

Deutsche Unternehmen nehmen ihre Verantwortung für die Umwelt ernst, denn eine leistungsstarke Industrie ist ohne eine intakte Umwelt nicht zukunftsfähig. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die deutsche Industrie beim Welthandel mit sogenannten Umweltschutzgütern mit rund 14 Prozent Welthandelsanteil führend ist.

Potenzial einer leistungsfähigen Industrie nutzen

Die deutsche Industrie – börsennotierte Konzerne genauso wie mittelständische Familienunternehmen – trägt schon seit Jahrzehnten mit innovativen Technologien und Produkten entscheidend zu einem immer effizienteren Einsatz natürlicher Ressourcen bei. Innovation und Effizienz sind der Schlüssel für weiteren Fortschritt und eine im besten Sinne nachhaltige Entwicklung. Die Umweltpolitik muss daher den Mechanismen der Marktwirtschaft und ihren Regeln Vertrauen entgegenbringen und der Innovation ihren unverzichtbaren Freiraum belassen.

 

Alles im grünen Bereich

Eine leise Revolution schreitet auf Hochtouren voran: die stetig zunehmende Ressourceneffizienz. Die deutsche Industrie trägt mit innovativen Technologien und Produkten entscheidend zu einem nachhaltigen Einsatz der verwendeten Rohstoffe und zu verstärkter Kreislaufführung bei.

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