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Digitaler Produktpass als Teil der Sustainable Product Strategy der Europäischen Kommission

Im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung sowie weiterer produktbezogener EU-Gesetze, darunter die Batterieverordnung, die Detergenzienverordnung und der EU-Spielzeugverordnung, ist die Einführung eines digitalen Produktpasses (DPP) geplant. Dieser soll Informationen über die materielle Zusammensetzung und Beschaffenheit von Produkten erfassen und diese Daten entlang der industriellen Wertschöpfungskette weiterleiten.

Digitale Produktpässe (DPP) können bei entsprechender rechtlicher Ausgestaltung einen zentralen Beitrag zur Gestaltung der grünen und digitalen Transformation leisten. Ebenfalls eröffnen sie Unternehmen die Möglichkeit, innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle zu erschließen.

Ausgestaltung des digitalen Produktpasses

Die Industrie engagiert sich proaktiv für die Gestaltung des Digitalen Produktpasses (DPP) und hat bereits effektive Vorschläge in die politische Debatte eingebracht. Wesentlich sind dabei ein technologieneutraler Ansatz, internationale Anschlussfähigkeit, einfache und unbürokratische Vollziehbarkeit der DPP-Anforderungen sowie die Eignung des DPP für die Bedürfnisse der Industrie 4.0. Außerdem ist es notwendig, dass die Offenlegung und Weitergabe von Daten sowohl branchen- als auch produktspezifisch erfolgen und auf die Informationsbedürfnisse der Empfänger zugeschnitten sind. Die gesammelten Daten müssen nicht nur einen echten Mehrwert bieten, sondern auch auf harmonisierten Regelungen innerhalb der Europäischen Union beruhen und bereits bestehende Informationsanforderungen berücksichtigen.

Der Schutz sensibler und geschäftskritischer Informationen sowie die Gewährleistung der Datensicherheit sind essenziell für die Akzeptanz des DPP, besonders bei kleineren und mittleren Unternehmen. Das ist ebenso entscheidend wie eine kostengünstige und bürokratisch schlanke Umsetzung. Die Daten sollten entlang der Wertschöpfungskette dezentral erfasst und nach dem „Need to know“-Prinzip nur berechtigten Empfängern zugänglich gemacht werden. Dies schließt auch autorisierte Stellen für die Marktüberwachung ein, die zur Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen beitragen.

Nicht zuletzt bietet der Digitale Produktpass auch die Möglichkeit, digitale Geschäftsmodelle wie zum Beispiel „Product as a service“ weiterzuentwickeln.

Der BDI hat seine Vorschläge zum Digitalen Produktpass in zwei Positionspapieren zusammengefasst und plant, diese aktiv in den weiteren politischen Prozess, auch auf europäischer Ebene über seinen Dachverband BusinessEurope einzubringen.