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EU-Gebäuderichtlinie effizient und zügig umsetzen
Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) entscheidet darüber, ob Deutschland Klimaschutz, Wirtschaftskraft und bezahlbares Wohnen erfolgreich miteinander verbinden kann. Das Papier zeigt, wie die Vorgaben effizient in nationales Recht übertragen werden können, welche Chancen für Innovation und Sanierung entstehen können und welche politischen Maßnahmen nötig sind, um die Wachstumspotenziale der EPBD zu heben, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen.
Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau
„Im Gebäudebereich steht Deutschland gleichzeitig einer Sanierungskrise und einer Neubaukrise gegenüber. Damit drohen nicht nur die Klimaschutzziele bei Gebäuden außer Reichweite zu geraten: Die Wirtschaft erlebt mit Kurzarbeit, Arbeitsplatzabbau und Unternehmensinsolvenzen schwerwiegende Konsequenzen. Wir benennen die Maßnahmen, die angegangen werden müssen, um eine Sanierungswelle bei Gebäuden auszulösen und endlich einen Bau-Turbo zu starten.“
Änderung AVBFernwärmeV
Die Industrie sieht den neuen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf schafft einen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Lieferanten und berücksichtigt sowohl Transparenzanforderungen als auch die Bedürfnisse beider Seiten.
Bau-Turbo starten
Zur Halbzeit der laufenden Legislatur muss festgestellt werden, dass das Verfehlen sämtlicher der in den Bereichen des Wohnungsbaus, der Gebäudesanierung, des Infrastrukturbaus und der zur Transformation des Wirtschaftsstandorts insgesamt gesetzten Ziele droht. Der BDI stellt Maßnahmen vor, damit die gesetzten baupolitischen Ziele doch erreicht werden können.
Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau
Der Streit ums Heizungsgesetz, die zunehmend prekäre wirtschaftliche Lage und die steigenden Zinsen haben die Sanierungs- und Neubautätigkeit einbrechen lassen. Es droht ein nachhaltiger Abschwung im Baubereich und damit auch ein Nichterreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich und ein weiteres Verfehlen der Neubauziele der Bundesregierung. Daher fordert der BDI von der Bundesregierung umfassende Maßnahmen, um sowohl die Sanierungs- als auch Neubautätigkeit zu stabilisieren.
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Die Bundesregierung will zum Januar 2024 eine Vorgabe einführen, dass bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Für den BDI weist das Vorhaben in die richtige Richtung. Bei dem Gesetzentwurf vom März 2023 gibt es allerdings eine ganze Reihe dringender Änderungsbedarfe.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mehrere Förderstopps und die unangekündigten Kürzungen der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) haben für große Verunsicherung bei Gebäudeeigentümern und Investoren sowie im Bauwesen gesorgt. BDI, BDEW und ZDH fordern daher von der Bundesregierung ein öffentliches Bekenntnis zur BEG-Sanierungsförderung, damit 2023 der Hochlauf der Gebäudesanierung stattfinden kann. Dieser ist laut BDI-Klimastudie für das Erreichen des 2030-Ziels gefordert.
Energiewechselkampagne auf Gebäude ausrichten
Der BDI plädiert dafür, die Energieeinsparkampagne, die richtigerweise von der Bundesregierung im Juni 2022 gestartet wurde, auch auf Energieeffizienz bei Gebäuden und die dort zahlreich vorhandenen „low-hanging fruits“ auszurichten. Gebäude- und Wohnungsbesitzern sowie Mietern sollte mit konkreten Beispielen der Nutzen von Modernisierungsmaßnahmen und dem Einsatz digitaler Instrumente zur Verbrauchskontrolle und -steuerung vor Augen geführt werden.
Mehr Klimaschutz bei Gebäuden überzeugend umsetzen
Im Gebäudesektor muss zeitnah ein Sanierungsschub erzeugt werden, um das Klimaschutzziel 2030 bestmöglich zu erreichen und den „klimaneutralen Gebäudebestands“ bis 2045 zu realisieren. Der BDI formuliert Vorschläge für ergänzende zielgerichtete Investitionsimpulse, damit Gebäude in der gesamten Breite schnellstmöglich saniert werden.
Maßstäbe einer CO2-Bepreisung
Im April 2019 hat die Bundesregierung das Klimakabinett eingesetzt, um die klimapolitische Rahmensetzung bis Ende 2019 vorzubereiten und ins Parlament einzubringen. Bereits für September hat es richtungsweisende Entscheidungen angekündigt. Diese sollen u. a. eine Grundsatzentscheidung zu einer CO2-Bepreisung beinhalten. Der BDI schlägt, zusammen mit den ihn tragenden Verbänden, grundsätzliche Maßstäbe einer CO2-Bepreisung vor.
Neuer Impuls für mehr Klimaschutz im Wärmemarkt
Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutz- und Energieeffizienz-Ziele. Um diese bei Gebäuden realisieren zu können, ist eine Sanierungsoffensive erforderlich. BDI, BDEW, dena, DGB und ZDH plädieren für eine attraktive, einfach umsetzbare und technologieoffene steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für selbstgenutzten Wohnraum.
Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz
Der BDI begrüßt ausdrücklich den Versuch des NAPE, das Thema Energieeffizienz zur „2. Säule der Energiewende“ auszubauen. Ohne eine massive Energieeffizienzsteigerung insbesondere im Gebäudesektor wird die Energiewende nicht erfolgreich umsetzbar sein. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen adressiert richtige Handlungsfelder, dennoch bleibt der NAPE eine Enttäuschung.