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EU-Gebäuderichtlinie effizient und zügig umsetzen
Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) entscheidet darüber, ob Deutschland Klimaschutz, Wirtschaftskraft und bezahlbares Wohnen erfolgreich miteinander verbinden kann. Das Papier zeigt, wie die Vorgaben effizient in nationales Recht übertragen werden können, welche Chancen für Innovation und Sanierung entstehen können und welche politischen Maßnahmen nötig sind, um die Wachstumspotenziale der EPBD zu heben, ohne dabei unnötige Bürokratie zu schaffen.
Für mehr energetische Sanierung und mehr energieeffizienten Neubau
„Im Gebäudebereich steht Deutschland gleichzeitig einer Sanierungskrise und einer Neubaukrise gegenüber. Damit drohen nicht nur die Klimaschutzziele bei Gebäuden außer Reichweite zu geraten: Die Wirtschaft erlebt mit Kurzarbeit, Arbeitsplatzabbau und Unternehmensinsolvenzen schwerwiegende Konsequenzen. Wir benennen die Maßnahmen, die angegangen werden müssen, um eine Sanierungswelle bei Gebäuden auszulösen und endlich einen Bau-Turbo zu starten.“
Änderung AVBFernwärmeV
Die Industrie sieht den neuen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf schafft einen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Lieferanten und berücksichtigt sowohl Transparenzanforderungen als auch die Bedürfnisse beider Seiten.
Mit H2 die regionale Wirtschaft bei der Dekarbonisierung unterstützen
Die überwiegende Mehrheit der Industriebetriebe in Deutschland beziehen das Gas aus den Gasverteilnetzen. Um diese Dekarbonisierungspotenziale zu erschließen, müssen die regulatorischen Voraussetzungen für eine Umwidmung auf Wasserstoff geschaffen werden. Eine neue Broschüre der Initiative H2vorOrt in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gibt Einblick in aktuelle Pilotprojekte, in denen bereits klimaneutraler Wasserstoff genutzt wird.
CO2-Einsparpotenziale bei Nichtwohngebäuden mobilisieren
In Deutschland gibt es rund 1,9 Millionen Nichtwohngebäude, die einen Endenergieverbrauch von 330 Terawattstunde ausmachen. Über 60 Prozent der Gebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet. Entsprechend gibt es großes Energie- und CO2-Einsparpotenzial und es besteht Handlungsbedarf für die Bundesregierung.
Entwurf des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung
Der BDI begrüßt die hohe Priorität für ambitionierten Klimaschutz in der Bundesregierung und den Ansatz Klimaschutzmaßnahmen in einem gemeinsamen Programm zu bündeln. Diese Klimaschutzmaßnahmen müssen stets so beschaffen sein, dass Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit gleichfalls auf hohem Niveau mitgestaltet werden. Hier ist ein Gleichgewicht anzustreben, so wie es auch das energiepolitische Zieldreieck vorsieht.
Energieeffizienzgesetz
Bei dem vom Kabinett im April 2023 beschlossenen Energieeffizienzgesetz gibt es aus Sicht des BDI noch erheblichen Änderungsbedarf. Der BDI setzt sich für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie ein, ein „Gold Plating“ ist so weit wie möglich zu vermeiden.
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Die Bundesregierung will zum Januar 2024 eine Vorgabe einführen, dass bei neu eingebauten Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden. Für den BDI weist das Vorhaben in die richtige Richtung. Bei dem Gesetzentwurf vom März 2023 gibt es allerdings eine ganze Reihe dringender Änderungsbedarfe.
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
Der BDI begrüßt den Entwurf der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen – wie dem vorgezogenen Klimaneutralitätsziel, der Anhebung der 2030-Klimaziele, und der Auswirkungen des Ukrainekrieges – ist die Fortschreibung dringend erforderlich. Insgesamt reicht der Entwurf jedoch nicht aus, um den notwendigen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu gewährleisten.
Energiewechselkampagne auf Gebäude ausrichten
Der BDI plädiert dafür, die Energieeinsparkampagne, die richtigerweise von der Bundesregierung im Juni 2022 gestartet wurde, auch auf Energieeffizienz bei Gebäuden und die dort zahlreich vorhandenen „low-hanging fruits“ auszurichten. Gebäude- und Wohnungsbesitzern sowie Mietern sollte mit konkreten Beispielen der Nutzen von Modernisierungsmaßnahmen und dem Einsatz digitaler Instrumente zur Verbrauchskontrolle und -steuerung vor Augen geführt werden.
Änderung der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude
Der BDI begrüßt die grundsätzlich die Weiterentwicklung der Förderung für die Bestandssanierung, indem damit technischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung getragen wird. Gleichzeitig kritisiert der er die starke Kürzung der Förderung, die mit der Weiterentwicklung einhergeht.
Entwurf Ökodesign Verordnung
Die EU-Kommission hat im März 2022 den Entwurf für eine neue Ökodesign-Verordnung zur Diskussion gestellt. Sie soll auf potenziell alle Produkte – mit wenigen Ausnahmen -angewendet werden. Bei den Kriterien geht es nicht wie bisher nur um Energieeffizienz sondern vor allem um die Erfordernisse einer Circular Economy wie zum Beispiel Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit. Der BDI unterstützt das Vorhaben und macht konkrete Verbesserungsvorschläge.
Verlängerung der Verordnung Abschaltbare Lasten
Systemstabilität und Versorgungssicherheit sind ein zentrales Gut für die deutsche Industrie und seine Lieferketten. Industrielle Flexibilität kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten trägt zur Flexibilität und damit auch zur Systemstabilität und Versorgungssicherheit bei. Nicht nur in Krisenzeiten ist dies von entscheidender Bedeutung. Hierzu hat der BDI mit weiteren Verbänden eine gemeinsame Industrieposition erarbeitet.
CO2-Umlagefähigkeit an Gebäudeenergieeffizienz ausrichten
Der BDI begrüßt das Vorhaben zur Einführung eines Gesetzes über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit dem die starre 50:50-Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter abgelöst wird. Mit einer Kostenaufteilung festgemacht am CO2-Ausstoß werden die Einflussmöglichkeiten des Vermieters bzw. Mieters auf den CO2-Austoß unvollständig berücksichtigt. Maßstab für die Aufteilung der CO2-Bepreisung sollte der Effizienzgrad des Gebäudes sein.
Mehr Klimaschutz bei Gebäuden überzeugend umsetzen
Im Gebäudesektor muss zeitnah ein Sanierungsschub erzeugt werden, um das Klimaschutzziel 2030 bestmöglich zu erreichen und den „klimaneutralen Gebäudebestands“ bis 2045 zu realisieren. Der BDI formuliert Vorschläge für ergänzende zielgerichtete Investitionsimpulse, damit Gebäude in der gesamten Breite schnellstmöglich saniert werden.
Faire Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr
Der Luftfahrtstandort Deutschland hat eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung und ist Garant der individuellen Mobilität. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, was für eine unverzichtbare Stütze der Luftverkehr für die Exportnation Deutschland ist. Als solche braucht es eine effiziente Verknüpfung mit anderen Wirtschaftsregionen in der Welt, faire Wettbewerbsbedingungen und Investitionskraft für die kontinuierliche Optimierung der Energie- und Klimaeffizienz im Luftverkehr.
Prioritäten der Industrie für die Nationale Wasserstoffstrategie
Wasserstoff bietet eine Chance, die Klimaschutzziele beim gleichzeitigen Erhalt der industriellen Wertschöpfung in der EU zu erreichen. Nun muss der Markthochlauf der Wasserstofftechnologien gelingen. Auf Grundlage seiner „Industrie-Roadmap für den Einsatz klimafreundlicher Gase“ stellt der BDI Maßnahmen und Instrumente vor, die für einen erfolgreichen Start einer Nationalen Wasserstoffstrategie aus Sicht der deutschen Industrie notwendig sind.
Expertise bündeln, Politik gestalten – Energiewende jetzt!
Ein „Weiter so“ in der Klimapolitik führt dazu, dass Deutschland seine Ziele klar verfehlen wird. Die Zeit drängt: Werden wichtige Entscheidungen und Investitionen verzögert, führt das am Ende nicht nur zu deutlich höheren Kosten, sondern auch dazu, dass Gelegenheitsfenster für den notwendigen Umbau verpasst werden und Technologien und Infrastrukturen nicht rechtzeitig verfügbar sind.
Kapazitätsreserveverordnung
Laut Koalitionsvertrag vom März 2018 sollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovation und Digitalisierung wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes zu gefährden. An diesen Maximen müssen sich die vorliegende Verordnung messen lassen. Der Entwurf soll im Herbst 2018 im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Synthetische Kraftstoffe
Synthetische Kraftstoffe können eine Säule der nächsten Phase der Energiewende werden und vor allem in Sektoren mit hohen Anforderungen an die Energiedichte, wie dem Flug- oder Schwerlastverkehr, zum Einsatz kommen. Der BDI hat gemeinsam mit einer Vielzahl seiner Branchenverbände Handlungsbedarf für Forschung und Entwicklung bei synthetischen Kraftstoffen sowie für deren Markteinführung identifiziert und nutzt dies als Basis, um die Entwicklung dieser wichtigen Säule der Energiewende zu begleiten.