
Publikationen
Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie
Die EU verhandelt zeitnah im Trilog über den Entwurf zur Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD), in welchem die erweiterte Herstellerverantwortung im Wasserrecht für Human-Arzneimittel- und Kosmetikbranche eingeführt wird. Damit soll die so. vierte Reinigungsstufe finanziert werden, welche Spurenstoffe, beispielsweise aus Arzneimitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, aus kosmetischen Mitteln und Bioziden eliminiert.
Patentpaket EU-Kommission: EU-Regime für Zwangslizenzen
Der BDI unterstützt grundsätzlich das Bestreben der EU-Kommission im Fall künftiger EU-weiter Krisen, schnell und effizient Maßnahmen zur Krisenbewältigung ergreifen zu können. Zwangslizenzen sind aber keine Instrumente zur Krisenbewältigung, sondern gefährden Innovation und Wettbewerb. Der BDI spricht sich daher gegen die Einführung eines EU-Regimes für Zwangslizenzen aus.
Anforderungen der Industrie an die Carbon Management Strategie
Eine Strategie für die Anwendung von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilisation (CCU) muss ein unverzichtbares Element einer umfassenden Klimastrategie sein. Deshalb begrüßt der BDI das Vorhaben der Bundesregierung, eine Carbon Management Strategie zu erarbeiten. In folgendem Positionspapier legt der BDI dar, welche Anforderungen aus Sicht der Industrie dabei erfüllt werden müssen.
Weißbuch der EU-Kommission zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten
Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen
An die Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) von 2018 anknüpfend beabsichtigt die Kommission, die GVO unverändert bis Ende April 2024 zu verlängern. Dieser bietet Potenziale zur Sicherung bzw. zur Anhebung des Qualitätsniveaus der Transportdienstleistung Seeschifffahrt. Daher befürwortet der BDI eine Verlängerung und votiert zusätzlich für eine umfassendere Überprüfung und Ergänzung der Verordnung.
EU-Mandatsentwürfe für Abkommen mit den USA
Die EU-Kommission hat zwei Mandatsentwürfe für Verhandlungen mit den USA zu Industriegüterzöllen und regulatorische Zusammenarbeit vorgelegt, die im April 2019 vom Ministerrat angenommen worden sind. Sollten die USA – entgegen der Absprache zwischen Jean-Claude Juncker und Donald Trump von Juli 2018 – neue Zölle gegen die EU verhängen, würde die EU Verhandlungen aussetzen. Die deutsche Industrie unterstützt den Abbau von Zöllen und regulatorischer Barrieren im transatlantischen Handel.
Die europäische KMU-Definition zukunftsfest machen
Seit Frühjahr 2018 arbeitet die EU-Kommission daran, wie die europäische Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) künftig aussehen soll. Der BDI will gerade industrielle Mittelständler in finanzielle Förderung und bürokratische Entlastung einbeziehen. Er wirbt daher für höhere personelle und finanzielle Schwellenwerte sowie für mehr Flexibilität. Noch dazu sollten qualitative Kriterien berücksichtigt werden.
Angemessenes regulatorisches Umfeld für KMU-Börsengänge
Ein besseres Umfeld für Börsengänge kann der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen. In einem Beitrag zur Folgenabschätzung der EU-Kommission betont der BDI, wie bedeutsam eine integrative Sicht aller Finanzierungsinstrumente und eine gezielte Überarbeitung der KMU-Definition sind.
EU-Ökodesign-Richtlinie
Die Europäische Kommission hatte in ihrem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft Anfang Dezember 2015 (2015/614/EG) festgelegt, dass bei der weiteren Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG Kriterien der Ressourceneffizienz stärker als bisher berücksichtigt werden sollen. Diese müssen marktkonform und widerspruchsfrei sein. Bei der Einbeziehung von Kriterien der Ressourceneffizienz in die weitere Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie fordert die Industrie daher die Beachtung bestimmter Grundsätze.
Die Regulierung der europäischen Abschlussprüfung
Für die Europäische Kommission steht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Mittelpunkt der Reform. Der BDI steht dem Reformentwurf jedoch äußerst kritisch gegenüber: die Reform löst das Problem der Risiken im Finanzmarkt nicht, sondern belastet vielmehr den Großteil der Wirtschaft. Außerdem schränken die Vorgaben zur Prüferauswahl den bestehenden Wettbewerb zwischen den Prüfungsgesellschaften sowie das Verbot der Beratung durch den Abschlussprüfer die unternehmerische Freiheit der Unternehmen ein.