
Publikationen
Wie gelingt der Chips Act 2.0?
Die Überarbeitung des European Chips Acts bietet die Chance, die technologische Souveränität Europas zu stärken und im globalen Wettbewerb aufzuholen. Damit Europa nicht weiter zurückfällt, muss es sich auf seine Stärken berufen und unverzichtbar in der globalen Wertschöpfungskette werden. In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, müssen Partnerschaften mit vertrauenswürdigen internationalen Partnern gestärkt werden, um Resilienz zu gewährleisten.
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für eine Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV)
Eine Luftsicherheitsarchitektur, die grenzüberschreitend Zugewinne an Sicherheit schafft und zugleich die innereuropäische und internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sichert, muss praxisnah und bürokratiearm ausgestaltet sowie national und europäisch harmonisiert umgesetzt werden. Dies muss auch die neue Nationale Luftsicherheitsprogramm-Verordnung (NLspV) berücksichtigen.
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Der BDI begrüßt, dass das Bundesinnenministerium das NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgelegt hat. Deutschlands Cyberresilienz muss vollumfänglich gestärkt werden. Vor der Überleitung an den Bundestag sollte die Bundesregierung unter anderem die Melde-, Nachweis- und Registrierungspflichten praxisnäher ausgestalten, die Pflicht zur Konsultation von Wirtschaftsverbänden wieder aufnehmen und die NIS-2-Umsetzung mit jener zur Critical-Entities-Resilience-(CER)-Richtlinie harmonisieren.
Stärkung der Cyberresilienz durch Schulungen der Geschäftsleitung besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz sieht in § 38 (3) vor, dass Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen in Risikomanagement geschult werden müssen, um die Cyberresilienz zu gewährleisten. Der BDI spricht sich in der Umsetzung durch das BSI für einen unbürokratischen, europaweit einheitlichen, funktions- und kompetenzbezogenen Ansatz aus, der den Unternehmen Gestaltungsfreiräume bietet.
Die digitalen Netze der Zukunft schaffen
Der Ausbau digitaler Infrastrukturen ist von höchster Relevanz. Um langfristig Leistungsfähigkeit und Resilienz digitaler Infrastrukturen zu gewährleisten und damit Telekommunikationsnetzbetreiber ihre digitale Infrastruktur effizient betreiben und ausbauen können, braucht es einen ganzheitlichen Ansatz. Es müssen die Resilienz erhöht, der Netzausbau vorangetrieben, der Rechtsrahmen zukunftsfähig aufgestellt und Innovationen gefördert werden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz muss im laufenden parlamentarischen Verfahren an zahlreichen Punkten umfangreich angepasst werden. Daneben müssen die neuen Kompetenzen des BSI mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen unterlegt werden, damit aus den Cybervorfallsmeldungen aus der Wirtschaft ein tagesaktuelles Lagebild erstellt werden kann.
Vierter Referentenentwurf des BMI zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Zum dritten Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes hat der BDI eine Vielzahl an Handlungsempfehlungen vorgelegt, um die praktische Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs zu vereinfachen. Der vierte Referentenentwurf greift die Mehrzahl der Vorschläge der Industrie nicht auf. Der BDI fordert die Wiederaufnahme der Pflicht zur Konsultation von Wirtschaftsverbänden bei der Erarbeitung von Verordnungen sowie eine unbürokratische und volldigitale Umsetzung.
Referentenentwurf des BMI zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Angesichts der stetig steigenden Cyberbedrohungslage unterstützt die deutsche Industrie das Bestreben, die Cyberresilienz durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz nachhaltig zu stärken. In der Ressortabstimmungen ist es notwendig, durch präzisere Begriffsdefinitionen, die Einführung einer Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung sowie die Einführung digitaler Verwaltungsverfahren die Umsetzbarkeit der Anforderungen zu erleichtern.
Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung
Der Schutz von Unternehmen vor Spionage, Sabotage, Wirtschafts- sowie Cyberkriminalität setzt ein ganzheitliches Schutzkonzept voraus. Neben organisatorischen und technischen Maßnahmen müssen auch die Mitarbeitenden integraler Bestandteil ganzheitlicher Sicherheitsansätze sein. Der BDI schlägt daher die Einführung einer freiwilligen Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung im Rahmen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des KRITIS-Dachgesetzes vor.
Cybersicherheitsregulierung
Die Umsetzung risikoadäquater Cybersicherheitsmaßnahmen ist für das Wirtschaften im Zeitalter der digitalen Transformation unerlässlich. Der nationale und europäische Gesetzgeber haben in zahlreichen Gesetzen Anforderung an Maßnahmen zur Reduktion des Cyberrisikos eingeführt. Die deutsche Industrie fordert, dass die gesetzlichen Maßnahmen überlappungs- und widerspruchsfrei sind. Doppelprüfungen und Audits müssen vermieden werden.
Stärkung der Resilienz Kritischer Anlagen
Der BDI begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Resilienz Kritischer Anlagen durch ein KRITIS-Dachgesetz zu verbessern. Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlen einheitliche Definitionen grundlegender Begriffe, Zuständigkeiten sind ungeklärt, gesetzte Fristen sind inkonsistent und praxisfern. Ausnahmeregelungen für die öffentliche Verwaltung lehnt der BDI ab.
NIS-2: Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums
Der BDI begrüßt, dass das Bundesinnenministerium mit dem Diskussionspapier zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz die Wirtschaft frühzeitig in die Erarbeitung des Gesetzes einbezieht. Die deutsche Industrie unterbreitet gern konkrete Vorschläge zur Erhöhung der Umsetzbarkeit des Gesetzes. Nachweispflichten sollten für alle Einrichtungen frühestens drei Jahre nach Inkrafttreten erforderlich werden und ein volldigitales Melde- und Registrierungswesen sollte rasch etabliert werden.
Revision der Luftsicherheitsgebührenverordnung
Gefahren- und Terrorismusabwehr sind hoheitliche Aufgaben. Der Staat muss daher auch im Luftverkehr zu seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger stehen und die Kosten zur Herstellung öffentlicher Sicherheit tragen. Andernfalls droht die steigende Bürokratie- und Abgabenlast die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft sowie die Konnektivität des Standorts weiter zu untergraben.
Cybersicherheit im Bereich Luftsicherheit
Die europäische Cybersicherheitsarchitektur für den Luftverkehr und die sichere Lieferkette muss wirksam und praxisnah ausgestaltet sowie harmonisiert umgesetzt werden, um grenzüberschreitende Sicherheitsgewinne zu erzielen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern. Damit das vom nationalen Gesetzgeber vorgeschlagene Umsetzungskonzept diese Ansprüche erfüllt, braucht es mehr Rechtssicherheit und Ressourceneffizienz.
Zweiter Leak NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Der zweite geleakte Entwurf für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz enthält nur wenige Verbesserung im Vergleich zum ersten Leak. Es ist dringend erforderlich, dass der Anwendungsbereich für die Industrie entsprechend den EU-Vorgaben ausgestaltet wird und die öffentliche Verwaltung ebenso ihre Cyberresilienz stärken muss. Die Bundesregierung sollte einen zeitnahen Beginn des Gesetzgebungsverfahrens sicherstellen, um eine hinreichend lange Umsetzungsfrist zu ermöglichen.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) soll die digitale Transformation für das Gesundheitswesens nutzbar gemacht und eine qualitativ hochwertige und patientenzentrierte gesundheitliche Versorgung gewährleistet werden. Jedoch bleibt der vorliegende Referentenentwurf weit hinter den Erwartungen nach der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im März 2023 zurück.
Schutz von Kritischen Infrastrukturen als Grundpfeiler nationaler Sicherheit
Ein Dachgesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Dachgesetz) sollte primär darauf abzielen, das vielzitierte „Zuständigkeits-Wirrwarr“ im Sicherheitsbereich umfassend auszuräumen. Es gilt, unklare Zuständigkeiten sinnvoll zu ordnen, Behörden auf Bundes- und Landesebene eng miteinander zu vernetzen, Schutzpflichten konvergent, widerspruchsfrei und transparent zu gestalten und die Zusammenarbeit zwischen Akteuren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in der Prävention und im Ernstfall zu verbessern.
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die NIS 2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Bei der Implementierung ist es zwingend notwendig, dass ein volldigitalisiertes Melde- und Registrierungswesen etabliert, aus den Meldungen ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild erstellt und Sicherheitsüberprüfung von in sicherheitssensiblen Bereichen tätigen Mitarbeitenden eingeführt werden.
Implementierung der NIS 2-Richtlinie in nationales Recht
Bis Mitte Oktober 2024 muss die Bundesregierung die europäische Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 in nationales Recht umsetzen. Der BDI hat 12 Erwartungen an die Bundesregierung aufgestellt, wie die NIS 2 unter enger Einbeziehung der Wirtschaft rasch in nationales Recht zu überführen ist. Dabei gilt es, den Schutz vor digitalen und analogen Bedrohungen durch einen ganzheitlichen Ansatz zu erhöhen, effiziente Registrierungs- und Meldeprozesse aufzusetzen sowie risikoadäquate Anforderungen einzuführen.
Open Source Software strategisch nutzen
Die Ampelkoalition fördert richtigerweise den Einsatz von Open Source Software (OSS) im Rahmen des Bundeshaushalts für 2022 und 2023. Gleichwohl gilt: Open Source-Anwendungen und proprietäre Lösungen sollten jeweils situativ zum Einsatz kommen, da beide Ansätze Vor- und Nachteile mit sich bringen. Der BDI adressiert in seinem aktuellen Papier zu OSS zahlreiche Fehlannahmen hinsichtlich Kosten, Sicherheit und Transparenz von OSS und möchte damit zu einer nuancierteren Debatte beitragen.