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Kurzposition Medizinregistergesetz
Mit dem geplanten Medizinregistergesetz (MedRG) kann Deutschland einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, leistungsfähigen Registerlandschaft gehen. Gut strukturierte, interoperable Register sind ein zentrales Fundament eines lernenden Gesundheitssystems – für bessere Versorgung, schnellere Forschung und mehr Innovationskraft. Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) unterstützt dieses Ziel ausdrücklich und zeigt in ihrer Position auf, wie eine neue Registerlandschaft so ausgestaltet werden kann, dass sie den Anforderungen einer modernen Datenökonomie entspricht und zugleich den Anschluss an den European Health Data Space (EHDS) sicherstellt. Entscheidend ist, dass Registerdaten effizient und transparent genutzt werden können – als strategischer Standortfaktor im globalen Wettbewerb.
Agenda Gesundheit Digital
Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) ist Treiberin digitaler Innovation und zentral für ein modernes, resilient aufgestelltes Gesundheitssystem. Der verantwortungsvolle Zugang zu Gesundheitsdaten ist dabei nicht nur Grundlage für Forschung und Versorgung, sondern ein entscheidender Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Deutschland braucht ein funktionierendes Gesundheitsdatenökosystem, das Interoperabilität sichert, Datenschutz praktikabel gestaltet und alle Akteure einbindet. Mit der Agenda Gesundheit Digital formuliert die iGW konkrete Vorschläge, um die Umsetzung der digitalen Gesetzgebung in der 21. Legislaturperiode gemeinwohlorientiert, zukunftsfest und international anschlussfähig zu gestalten.
Datenschutzhürden in der industriellen Gesundheitswirtschaft
Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) ist ein zentraler Innovationstreiber und systemrelevant für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Ihre Leistungsfähigkeit basiert maßgeblich auf der intelligenten Nutzung medizinischer Daten. Doch eine uneinheitliche Auslegung datenschutzrechtlicher Vorgaben erschwert die Durchführung von Forschungsprojekten, bremst medizinische Innovationen aus und gefährdet Deutschlands Anschlussfähigkeit im europäischen Gesundheitsdatenraum. Es braucht einen innovationsfreundlichen und rechtssicheren Datenschutzrahmen.
European Health Data Space (EHDS)
Der European Health Data Space (EHDS) hat das Potenzial, europaweite Standards für die Nutzung von Gesundheitsdaten zu etablieren und somit die Effizienz der Versorgung in Europa und die Innovationskraft unseres Standortes nachhaltig zu stärken. Die BDI fasst die Forderungen der Industrie hinsichtlich der notwendigen Rahmenbedingungen des europäischen Gesundheitsdatenraums zusammen.
Kernforderungen zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz und Digital-Gesetz
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digital-Gesetz (Digi-G) bieten die Chance, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten und den Rückstand der datenbasierten Gesundheitsforschung und -versorgung gegenüber anderen Ländern aufzuholen. Die BDI-Position fasst die Forderungen der Industrie zur Beschleunigung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen zusammen.
Datenstrategie der Bundesregierung
Die Datenstrategie der Bundesregierung adressiert viele wichtige Aspekte, um den Umgang mit Daten für deutsche Industrieunternehmen zu verbessern. Der Erfolg der Strategie bemisst sich jetzt an der Umsetzung der Einzelmaßnahmen, damit mehr Rechtssicherheit und Investitionsanreize in die Datenwirtschaft erzeugt werden.
Geschäftsgeheimnisschutz im EU-Data Act
Damit der EU-Data Act zu einem Erfolg wird, müssen die Interessen von Dateninhaberinnen und Dateninhaber und Nutzerinnen und Nutzer fein ausbalanciert werden. Deshalb müssen im EU-Data Act neben den im Grundsatz berechtigten Datenbereitstellungspflichten gleichermaßen echte und realistische Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen werden, sofern der Schutz von sensiblen Informationen, insbesondere von Geschäftsgeheimnissen, berührt ist.
Kernforderungen zum EU-Data Act
Mit dem EU-Data Act werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenökonomie neu ausgestaltet. Damit der EU-Data Act seine Zielsetzung erreicht und zu mehr Fairness und neuen Dateninnovationen führt, müssen im weiteren Verfahren noch wichtige Anpassungen erfolgen. Der BDI hat sechs zentrale Aspekte herausgestellt, die für den Erfolg des EU-Data Act von entscheidender Bedeutung sind.
Forschungsdaten
Der Umfang von Forschungsdaten nimmt rasant zu. Die Nutzung von Forschungsdaten durch die Industrie bilden die Basis zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, dem Ausbau der Innovationskraft und des Wirtschaftswachstums sowie der Beschleunigung des wissenschaftlichen und industriellen Fortschritts. Damit diese Ziele erreicht werden können darf es keine Verpflichtung zum Teilen von Daten geben, sondern das Prinzip: „as open as possible, as closed as necessary“ gelten.
Überarbeitung des Zollkodex der Union
Der Zollkodex der Union (UZK) ist ein wichtiger Pfeiler für die Zollunion und damit auch für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt. Eine exportorientierte europäische Wirtschaft braucht effiziente und straffe Zollverfahren, um international wettbewerbsfähig zu sein. Die Revision des UZK sollte zu einer pragmatischen und gleichzeitig harmonisierten Anwendung des Zollrechts in den Mitgliedstaaten führen.
Evaluierung und Anpassung des Bodenschutzrechts
Das deutsche Bodenschutzrecht beschäftigt sich bereits intensiv mit aktuellen Herausforderungen, wie bspw. dem Erhalt der Biodiversität oder der nachhaltigen Sicherung natürlicher Ressourcen. Valide Argumente, die eine größere Novellierung der nationalen Bodenschutzgesetzgebung begründen, werden nicht vorgebracht. Stattdessen konterkarieren aktuell diskutierte Vorschläge die Umsetzung des Koalitionsvertrages – insbesondere der Halbierung der Verfahrensdauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Legislativvorschlag des EU-Data Act
Der BDI unterstützt die Intention und die Ziele der EU-Kommission, die Nutzung und den fairen Austausch von Daten zu fördern. Es bestehen jedoch erhebliche Bedenken, dass mit dem Data Act-Vorschlag diese Ziele erreicht werden können. Deshalb müssen der Anwendungsbereich und die Praktikabilität der einzelnen Vorhaben im weiteren Legislativverfahren geschärft werden.
Öffentliches Konsultationsverfahren zum EU-Data Act
Mit dem Data Act plant die Europäischen Kommission, mehr Fairness in der europäischen Datenwirtschaft zu schaffen. Für den BDI bestehen jedoch Zweifel, ob mit den vielfältigen Vorschlägen dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann. Im bevorstehenden Legislativverfahren muss die EU-Kommission die Notwendigkeit und Praktikabilität der einzelnen Vorhaben sorgfältig prüfen und Kohärenz mit Blick auf weitere Gesetzgebungsvorhaben sicherstellen.
7-Punkte-Plan zur Innovation
Deutschland wird in der Post-Corona-Gesellschaft Wohlstand und gut bezahlte Arbeitsplätze einbüßen, wenn das bestehende Innovationssystem nicht mutig reformiert wird. Der BDI legt mit diesem Papier einen 7-Punkte-Plan vor, in dem er konkrete Vorschläge zur Reform des deutschen Innovationssystems unterbreitet. Darin fordern wir u.a. eine Konzentration auf wenige klar definierte Missionen sowie eine verbesserte Nutzung von Forschungsdaten.
Datenstrategie der Bundesregierung
Der BDI begrüßt die im Januar 2021 veröffentlichte Datenstrategie der Bundesregierung als kohärenten Weg, um das enorme Wertschöpfungspotential aus datengetriebenen Geschäftsmodellen besser nutzen zu können. Um Deutschland zu einem Vorreiter im Bereich der Datennutzung zu transformieren, müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen und zügig in die Praxis umgesetzt werden.
Verordnungsvorschlag über europäische Daten-Governance
Der BDI begrüßt das Vorhaben der Europäischen Kommission, mit dem Data Governance Act die verstärkte Weiterverwendung von öffentlichen Daten, den freiwilligen Datenaustauschs durch Intermediäre, Datenaltruismus sowie Interoperabilitäts- und Standardisierungsmaßnahmen zu fördern. Um einen positiven Effekt für die europäische Datenwirtschaft zu erzielen, sollte im weiteren Legislativverfahren die Rechtssicherheit und praktikable Umsetzung für Unternehmen stärker in den Vordergrund rücken.
Anonymisierung personenbezogener Daten
In der Anwendungspraxis besteht für Unternehmen eine große Rechtsunsicherheit, auf welche Weise eine Anonymisierung personenbezogener Daten datenschutzrechtskonform erfolgen kann. Mit diesem Praxisleitfaden gibt der BDI Unternehmen diesbezüglich eine Orientierungshilfe zu rechtlichen Vorgaben und technischen Verfahren anhand von Best Practice-Beispielen. Der Leitfaden selbst bzw. seine Verbreitung ist allerdings kein Rechtsrat oder kann diesen ersetzen.