
Publikationen
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
Das StromVKG setzt aus Sicht des BDI wichtige Impulse für mehr Versorgungssicherheit und einen pragmatischen, technologieoffenen Kapazitätsaufbau durch wettbewerbliche Ausschreibungen. Die größere Flexibilität für Anbieter und die Fokussierung auf verlässliche gesicherte Leistung werden ausdrücklich begrüßt. Entscheidend ist jedoch, Investitionsanreize effizient zu setzen und zusätzliche Komplexität sowie Kostentreiber – etwa durch überzogene Vorgaben oder Pönalen – zu vermeiden. Kritisch sieht der BDI insbesondere die geplante Finanzierung über eine Umlage: Zusätzliche Belastungen von bis zu 1–2 ct/kWh würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie weiter schwächen und die Elektrifizierung erschweren. Eine dementsprechende Umlage wird deshalb vom BDI abgelehnt.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Kostenwälzung
Die BNetzA will die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen reformieren und stärker am netzbezogenen Letztverbrauch ausrichten. Der BDI begrüßt die Reform grundsätzlich, weil das heutige System die tatsächliche Kostenverursachung nicht sachgerecht abbildet und eine transparentere, planbarere Allokation notwendig ist. Entscheidend ist aber, dass Mehrbelastungen nur dort entstehen, wo Rückspeisungen tatsächlich höhere Kosten in vorgelagerten Netzen verursachen – nicht in Industrienetzen mit steuerbarer dezentraler Erzeugung und auch nicht im Bahnstromsystem. Die Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen lehnt der BDI ab; zudem braucht es quantifizierte Kostenabschätzungen, damit die Gesamtwirkung der AgNes-Reform belastbar bewertet werden kann.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Speichernetzentgelte
Die BNetzA will Speicher stärker in die Netzentgeltsystematik einbeziehen und den bisherigen Vertrauensschutz zur Diskussion stellen. Der BDI unterstützt eine verursachergerechte Beteiligung an Netzkosten, lehnt aber Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit bestehender und bereits entschiedener Projekte ab. Speichernetzentgelte dürfen keine Fehlanreize setzen, den Speicherhochlauf ausbremsen oder Elektrolyseure zusätzlich belasten. Notwendig sind belastbare Quantifizierungen, praxistaugliche Übergänge und ein Pilot, bevor weitreichende Änderungen greifen.
Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA
Die BNetzA will die allgemeinen Netzentgelte künftig in Komponenten mit Finanzierungs- und Anreizfunktion aufteilen und die Finanzierungsfunktion über frei wählbare Kapazitätsbuchungen sowie zwei Arbeitspreise abbilden. Der BDI begrüßt diese neue Grundstruktur und die größere Flexibilität gegenüber starren Kapazitätsvorgaben. Entscheidend ist aber, Umverteilungseffekte, strukturelle Zusatzbelastungen und gegenläufige Anreize zu vermeiden. Dafür braucht es eine praxistaugliche Parametrierung, die auf belastbaren Daten und Formeln basiert.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Dynamische Netzentgeltkomponente
Mit dynamischen Netzentgelten will die BNetzA flexibles und netzdienliches Verhalten anreizen. Der BDI teilt dieses Ziel, sieht den Vorschlag in seiner jetzigen Form aber als zu komplex, zu bürokratisch und für industrielle Verbraucher kaum handhabbar. Netzkosten müssen planbar bleiben, dauerhafte regionale Mehrbelastungen vermieden und Kosten und Nutzen der Systematik belastbar quantifiziert werden. Dynamische Netzentgelte sollten deshalb freiwillig bleiben, zunächst in einer Testphase erprobt und gegenüber praktikableren Alternativen abgewogen werden.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Einspeiseentgelte
Die BNetzA will Einspeiser stärker an den Netzkosten beteiligen und über Einspeiseentgelte mehr Systemdienlichkeit erreichen. Der BDI hält den skizzierten Vorschlag in seiner jetzigen Form jedoch nicht für geeignet, die Netzkosten wirksam zu begrenzen: Zu groß sind die Weitergabeeffekte über den Strompreis, die zusätzliche Komplexität und das Risiko neuer Fehlanreize. Statt Kosten nur umzuverteilen, braucht es belastbare Quantifizierungen, Praxistests und vor allem regional differenzierte Baukostenzuschüsse, die Standortentscheidungen netzdienlich lenken und Netzausbaukosten senken. Bestandsanlagen dürfen dabei nicht rückwirkend belastet werden.
Auswirkungen der EuGH und BGH-Entscheidungen auf Kundenanlagen
Nationale Übergangsregelung wird begrüßt – Europäische Anpassungen bleiben jedoch zwingend weiterhin erforderlich. Das gesamte Versorgungssystem würde ansonsten in seinen Grundfesten erschüttert.
Singulär genutzte Betriebsmittel: Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2025 ein Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 lit. a) und f), Satz 5 EnWG zur Abschaffung der Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV eingeleitet.
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit den Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht liefert der BDI einen substanziellen Beitrag zur effektiven Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung.<br />Die aus der Unternehmenspraxis zusammengetragenen Vorschläge zeigen einen Weg auf, mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal MoeVe die Digitalisierung der Prozesse für beide Seiten zu ermöglichen. Der Aufbau einer Stammdatenbank und die Schaffung einer digitalen Schnittstelle sind hier grundlegende Forderungen. Für den Bürokratieabbau ist aber auch eine grundsätzliche Vereinfachung der notwendigen Steueranmelde- und Steuerentlastungsprozesse notwendig. Zum Rückgriff auf bereits vorhandene Daten (Marktstammdatenregister) sowie zur Reduzierung von Melde- und Prüfprozessen werden Vorschläge gemacht.<br />Ein nachhaltiger Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht erfordert darüber hinaus eine zwingende Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – zu mehr Klimaneutralität und hin zur Wärmewende
Eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist essentiell, damit die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden kann – im Bereich Strom und Wärme. Der BDI macht in seiner Stellungnahme Vorschläge, wie die Wärmewende beschleunigt und Klimaneutralität erreicht werden kann.
Transformationspfade: Industrie fällt im internationalen Wettbewerb zurück
Die deutsche Industrie steht mit der Transformation zur Klimaneutralität vor historischen Herausforderungen. Diese möchte der BDI gemeinsam mit der Boston Consulting Group (BCG) und dem Institut der deutsche Wirtschaft Köln (IW) in dem Projekt Transformationspfade für das Industrieland Deutschland untersuchen. Die erste Kurzpublikation vergleicht dafür aktuelle und zukünftige Stromkosten konkret für unterschiedliche Unternehmenstypen in Deutschland mit denen in relevanten Wettbewerbsregionen.
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
Der BDI begrüßt den Entwurf der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen – wie dem vorgezogenen Klimaneutralitätsziel, der Anhebung der 2030-Klimaziele, und der Auswirkungen des Ukrainekrieges – ist die Fortschreibung dringend erforderlich. Insgesamt reicht der Entwurf jedoch nicht aus, um den notwendigen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu gewährleisten.
10 Thesen für ein zukünftiges integriertes Energiesystem 2030
Das Energiesystem steht vor einem gewaltigen Umbruch. Das Gesamtsystem soll – laut Bundesregierung – bis 2045 treibhausneutral sein. Das Energiesystem wird deshalb zunehmend und maßgeblich durch die drei Ds geprägt sein: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung.
BDI-Änderungsvorschläge zur 4. BImSchV
Für die Transformation der Industrie zur Klimaneutralität ist eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen notwendig. Vereinfachungen und Klarstellungen in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) können einen zusätzlichen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in Deutschland leisten. Der BDI macht dazu konkrete Vorschläge.
Individuelle Netzentgelte
Zur Festlegung einer Übergangsregelung für individuelle Netzentgelte hat der BDI bei der Bundesnetzagentur im Oktober 2022 eine Stellungnahme eingereicht. Die Energiekrise erfordert Anpassungen der Eckpunkte der Bundesnetzagentur sowie der gesetzlichen Grundlage. Der BDI begrüßt, dass Unternehmen im Zusammenhang mit erheblich reduzierten Gasgesamtimportmengen nicht zusätzlich belastet und insbesondere nicht schlechter gestellt werden sollen.
Energiekosten im industriellen Mittelstand
Mehr als 400 mittelständische Unternehmen verschiedener Größen, Regionen und industrieller Branchen geben Einblicke in ihre Lage, Planungen, Bewertungen und Forderungen hinsichtlich der dramatisch steigenden Energiekosten am Standort Deutschland.
Neue Energie für globale Partnerschaften?
Technologische Innovation spielt für die globale Energiewende eine zentrale Rolle. Um Entwicklungs- und Schwellenländer für eine erfolgreiche Teilhabe am globalen Wasserstoffmarkt zu unterstützen, werden neue, marktwirtschaftliche Formen der Zusammenarbeit notwendig, die langfristiger ausgerichtet, risiko- und innovationsfreudiger gestaltet und zwischen staatlicher Entwicklungszusammenarbeit und Unternehmen partnerschaftlich umgesetzt werden.
Auswirkungen der Schließung von Kohlekraftwerken auf den deutschen Strommarkt
In der Studie wurden die Auswirkungen einer vorzeitigen Reduzierung der Kohleverstromung für zwei mögliche Szenarien betrachtet. Für beide Szenarien wird eine vorzeitige, staatlich induzierte Abschaltung in einer Größenordnung von 10 Gigawatt Kohlekapazitäten bis 2023 und eine weitere Reduzierung der Kohlekapazität auf 16 Gigawatt im Jahr 2030 modelliert. Dies wird mit der zu erwartenden marktlichen Entwicklung ohne politische Kohlemaßnahme verglichen.