Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags müssen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, alle Zahler der Ergänzungsabgabe miteinbezogen werden. Die Unternehmen haben wesentlichen Anteil am Steueraufkommen. Dennoch sollen sie nach den Plänen der Bundesregierung weiterhin zahlen. Eine Entlastung vom Solidaritätszuschlag, muss auch bei den Unternehmen ankommen.