„Die digitale Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einem zeitnahen und möglichst umfassenden Inkrafttreten des einheitlichen europäischen Patentsystems. Der notwendige Rechtsakt wurde bereits 2013 in der EU beschlossen und eine Ratifizierung durch Deutschland ist längst überfällig. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun aber einen Riegel vorgeschoben. Der deutsche Gesetzgeber muss nun schnellstmöglich die Mängel beseitigen, damit auch Deutschland dem einheitlichen Patentsystem den Weg frei machen kann. Das Europäische Einheitspatent und die einheitliche Patentgerichtsbarkeit könnten die Kosten für Patentanmelder in der EU spürbar senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erheblich steigern.“
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