„Der Entwurf des „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) enthält erste wichtige Schritte, mit denen die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung vorangebracht wird“, so Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Elektromedizinische Technik. „Der ZVEI unterstützt diese Schritte, sieht aber bei den einzelnen Aspekten noch Anpassungsbedarf.“
So befürchtet der Verband bei der Entwicklung digitaler Innovationen Wettbewerbsverzerrungen, sollten Krankenkassen diese allein betreiben können.
Bezogen auf die semantische und syntaktische Interoperabilität der elektronischen Patientenakte spricht sich der ZVEI ausdrücklich dafür aus, dass die relevanten Stakeholder im Gesundheitswesen, z.B. Medizintechnikhersteller, durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht nur ins Benehmen gesetzt werden, sondern dass die Ausgestaltung der Akte im Einvernehmen erfolgt. Außerdem sei es essenziell, internationale Standards und Normen anzuwenden. Abweichungen seien nur bei spezifischen Anforderungen der deutschen Gesundheitsversorgung zuzulassen.
Bursig: „Um die Chancen einer digitalisierten Gesundheitsversorgung nutzen zu können, ist es zudem von besonderer Bedeutung, dass Versicherte die Daten ihrer elektronischen Patientenakte an Dritte mit einem nachweisbaren berechtigten Interesse weitergeben können – für Forschung und Lehre oder an Hersteller von Medizinprodukten, z. B. zum Trainieren von Algorithmen für KI-basierte medizinische Unterstützungssysteme.“