Der Vorschlag für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz greife massiv in unternehmerische Rechtspositionen ein und setze ein fatales Signal für De-Investitionen und De-Industrialisierung. Mit Blick auf Transformationsprozesse, aktuelle Krisen und den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber autokratischen Systemen benötige es Unternehmensgrößen, die Investitionen und Innovationen hervorbringen können.
Plöger betonte, dass rechtmäßiges internes Wachstum vom Staat gefördert werden sollte – und nicht durch eine verdoppelte Verschärfung von niedrigeren Eingriffsmerkmalen und härteren Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestraft werden darf. Denn ein Ausbremsen großer Unternehmen im immer intensiveren internationalen Wettbewerb könne sich Deutschland nicht leisten.
„Schon jetzt gibt es scharfe Verhaltenskontrollen des Kartell- und des Missbrauchsverbots sowie eine strenge Fusionskontrolle“, konstatierte Plöger. Die Industrie sehe das Risiko einer dirigistischen strukturellen Neuordnung von Märkten und Unternehmen durch das Bundeskartellamt. Sektorspezifische Regulierung müsse daher zwingend Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bleiben und dürfe nicht an die Beschlussabteilung einer untergeordneten Behörde abgeschoben werden. Es sei immerhin nicht Aufgabe des Bundeskartellamts, den Markt neu zu strukturieren und Marktdesign zu betreiben.