„Ein effektiver Rechtsschutz für die Verbraucher ist ein wesentlicher Teil einer funktionierenden Rechtsordnung. Dem drohenden Missbrauch durch kollektive Klagewellen muss aber ein Riegel vorgeschoben werden“, kommentiert Welling den aktuellen Richtlinienentwurf. Nach Auffassung des VCI reichen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem nicht aus, um den Missbrauch von Sammelklagen zu vermeiden. Der VCI weist darauf hin, dass die EU-Kommission vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung noch nachbessern sollte. „Es muss sichergestellt werden, dass die geplante Klagemöglichkeit nicht zu einem Vehikel für Verbände, Anwaltskanzleien und andere Drittorganisationen wird, das diesen mehr nutzt als den Interessen der geschädigten Verbraucher“, mahnt Welling. Daher plädiert der VCI dafür, dass die Finanzierung von Verbandsklagen durch Dritte vollständig verboten werden soll. Nur so könne eine Interessenkollision strikt ausgeschlossen werden.
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