In dem Auszug ging es um die Auswirkungen der US-Zahlungsbilanz-Probleme auf die Außenwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage war das Regierungsprogramm der Vereinigten Staaten zur Verbesserung der amerikanischen Zahlungsbilanz vom 1. Januar 1968. Am 19. November desselben Jahres wies Deutschland die teilweise schroffen Forderungen der USA, etwa nach Aufwertung der D-Mark, zurück. Der Auszug im Wortlaut:
„Zu Punkt 3 TO (Auswirkungen der US-Zahlungsbilanz-Probleme auf die Außenwirtschaft der Bundesrepublik) berichtete Herr Berg über die Ergebnisse seiner USA-Reise. Anlaß für diese zuvor mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeswirtschaftsministerium abgesprochene Aktion sei die wachsende Sorge der deutschen Wirtschaft gewesen, daß sich Regierung und Kongreß der USA im Zuge der Bemühungen um die Sanierung der Zahlungsbilanz zu weitreichenden Eingriffen in den Außenhandel veranlaßt sehen könnten. (…) Die Regierung und auch wichtige Persönlichkeiten des Kongresses seien sich über die Gefahr der protektionistischen Tendenzen in den USA sehr klar. Sie seien ebenfalls besorgt, daß das Zahlungsbilanzprogramm als Vorwand für die Durchsetzung protektionistischer Wünsche einzelner Zweige der amerikanischen Industrie mißbraucht werden könnte. Er habe das Verständnis der deutschen Industrie für die Teile des Sanierungsprogramms unterstrichen, die auf eine vorübergehende Beschränkung des amerikanischen Kapitalexports hinausliefen, aber vor Eingriffen, die auf eine direkte Beeinflussung der Warenströme abzielten, nachdrücklich gewarnt. Obwohl die amerikanische Regierung einen Konflikt mit ihren Handelspartnern vermeiden wolle, werde es möglicherweise doch zu Maßnahmen auf dem Gebiet des Außenhandels kommen. Zur Diskussion ständen ein steuerlicher Grenzausgleich, d.h. eine Ausgleichssteuer auf den Import und eine Steuervergütung für den Export und – alternativ oder zusätzlich – eine Importsteuer (Surcharge) nach britischem Vorbild, gestützt auf Art. XII des GATT, sowie der Gegenvorschlag der EWG- und EFTA-Länder für eine Änderung des zeitlichen Zollsenkungsplanes der Kennedy-Runde zu Gunsten der USA.“