Das Tempo des Klimakabinetts ist ehrgeizig: Nach der Sitzung Ende Mai zu den Vorschlägen der Ministerien soll es in den folgenden Sitzungen im Juli und August unter anderem um das Thema CO2-Bepreisung gehen. Anschließend ist sogar ein zweiwöchiger Sitzungstakt möglich. Ziel der Bundesregierung ist es, noch in diesem Jahr die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zu beschließen.
Ein zentraler Punkt für die künftige Rahmensetzung ist, wieviel staatliche (Mikro-)Planung und wieviel Flexibilität und Markt mit Blick auf künftige CO2-Emissionen möglich sein wird. So hat etwa die BDI-Studie „Klimapfade für Deutschland“ aufgezeigt, dass starre Einsparziele für die einzelnen Sektoren, wie sie der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorsieht, ein besonders teurer und ineffizienter Weg sind. Hier sollte es deshalb nur ein übergeordnetes Ziel geben, das es erlaubt, die einzelnen Maßnahmen miteinander in Beziehung zu bringen.
Ein solches Ziel muss aber nach heutigem Wissen auch erreichbar sein. „Ein Reduktionsziel von 95 Prozent bis 2050 geht komplett an der Wirklichkeit vorbei“, sagte dazu BDI-Präsident Kempf auf dem BDI-Klimakongress im April. „Dagegen ist eine CO2-Minderung von 80 Prozent – bei optimaler politischer Steuerung – nach heutigem Stand der Technik verkraftbar. Mit Investitionen von 1,5 Billionen Euro bis 2050 wäre dieser Umbau erreichbar.“ Die Chance auf mehr als 80 Prozent CO2-Einsparungen bis 2050 knüpfte der BDI-Präsident an drei Voraussetzungen, die er „80 Prozent + X“ nannte: „Wir brauchen Durchbrüche bei der Erforschung neuer Klimaschutztechnologien und deren Akzeptanz in der Gesellschaft. Erforderlich sind vergleichbare Klimaschutzanstrengungen im Ausland und die Möglichkeit, Minderungen im Ausland zu finanzieren und im Inland anzurechnen.“ Dies solle bei der diesjährigen UN-Klimakonferenz in Chile festgelegt werden.
Für den BDI ist zentral, dass keine Doppelregelungen zum bestehenden Klimaschutzrecht geschaffen werden. Daher dürfe das neue Recht nur Bereiche erfassen, die nicht schon das EU-Emissionshandelssystem regelt. Beim Thema CO2-Bepreisung ist aus Sicht des BDI zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Bereiche auf eine absolut gleich hohe Mehrbelastung verschieden sensibel reagieren: Eine Kraft- oder Heizstoff-Mehrbelastung um einige Cent wird das Nutzerverhalten wenig verändern. Der energieintensiven Industrie kann dies dagegen schon die internationale Wettbewerbsfähigkeit kosten. „Hochambitionierte Klimaziele lassen sich nicht mit dem Kopf durch die Wand erreichen, sondern nur im Einklang mit Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit“, betont BDI-Präsident Kempf.