„Die Gesetzgebungskompetenz wurde klar geregelt und die Bundesländer bekommen durch die Länderöffnungsklausel die rechtssichere Möglichkeit, ein einfaches und unbürokratisches Flächenmodell einzuführen“, sagt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. Jetzt sei es an den Ländern, sich im Idealfall auf ein einheitliches und einfaches Optionsmodell zu einigen, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. „Dennoch bleibt es dabei: Mit der Reform der Grundsteuer wurde die Chance vertan, sich auf ein einheitliches und einfaches Bundesmodell zu verständigen“, so Volckens. „Das wertabhängige Bundesmodell ist aufgrund der komplexen Bewertung von Immobilien unnötig aufwendig und die Streitanfälligkeit wird durch die Verwendung vieler statistischer Werte für die Zukunft erhöht. Auch die Hinzunahme von Bodenrichtwerten führt in Metropolregionen aufgrund ihrer dynamischen Steigerung zu nicht unbeachtlichen Herausforderungen insbesondere im Bereich Wohnen. Sie sind darüber hinaus rein rechtlich ebenso kritisch zu sehen, weil sie nicht justiziabel sind.“ Weitere Vereinfachungen hätten im Gesetz leider keinen Einzug gehalten.
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