Komposte und Gärprodukte können zukünftig »Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung« werden und als Waren frei innerhalb der EU gehandelt werden. Komposte und Gärprodukte, die die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung erfüllen, erlangen den Produktstatus und gelten nicht mehr als Abfall. BDE-Präsident Peter Kurth: »Wir begrüßen den Verordnungsentwurf ausdrücklich. Die EU-Kommission eröffnet damit die Möglichkeit, dass unsere Komposte und Gärprodukte das Abfallende erreichen können und damit dem freien Warenverkehr unterliegen.«
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7. April 2016
11,5
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