Damit bekommt CO2 einen Preis. Es entsteht ein Anreiz für CO2-sparendes Verhalten. Dieser ergänzt die Lenkungswirkung der bereits bestehenden EU-Flottengrenzwerte für CO2. Positiv ist, dass die generierten Mittel so eingesetzt werden sollen, dass klimafreundliche und sozialverträgliche Mobilität gefördert wird. Und es wird möglich, perspektivisch ein einheitliches Emissionshandelssystem auf europäischer Ebene zu schaffen.
Der VDA steht für das Ziel eines treibhausgasneutralen Verkehrs bis 2050. Wir sehen 2030 sieben bis 10,5 Millionen Elektrofahrzeuge (BEV und PHEV) auf Deutschlands Straßen. Das erfordert einen zügigen Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur: Eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030, 100.000 Schnelladesäulen, eine spezielle Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge und ein Vielfaches an privater Ladeinfrastruktur.
Daher ist es positiv, dass das Klimakabinett die schnelle Erarbeitung eines Masterplans Ladeinfrastruktur beschlossen hat. Wichtig ist eine koordinierte Anstrengung auf allen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen –, um einen schnellen Hochlauf erreichen zu können. Dazu muss eine ausreichend ausgestattete Förderkulisse für öffentliche und private Ladeinfrastruktur gehören, aber auch die Beseitigung der bekannten rechtlichen Hemmnisse, zum Beispiel im Wohnungseigentumsrecht. Hier darf keine Zeit verloren werden. Die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes ist ein wichtiges Projekt.