„Eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer für die extrem wettbewerbsintensiven europäischen Verkehre im nationalen Alleingang würde die deutschen Fluggesellschaften und Flughäfen massiv benachteiligen. Ein solcher Schritt hätte erhebliche wettbewerbliche Verwerfungen zur Folge“, so Scheurle. Im Hinblick auf eine CO2-Bepreisung setzt Scheurle auf internationale Regelungen: „Für den Luftverkehr gibt es international abgestimmte Instrumente, die CO2-Emissionen wirksam bepreisen und reduzieren. Das vermeidet Wettbewerbsverzerrungen, wie sie nationale Alleingänge bei Steuern und Abgaben zwangsweise zur Folge haben.“ Für den innereuropäischen Luftverkehr sei das die Einbeziehung in den Europäischen Emissionshandel. Dadurch sei ein Mechanismus für die Reduzierung von CO2-Emissionen festgelegt. Für den internationalen Verkehr gebe es ab 2020 mit CORSIA ein auf UN-Ebene abgestimmtes Instrument zur CO2-Bepreisung.
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