„Das Klimapaket der Bundesregierung enthält nicht den angekündigten großen Wurf, aber wichtige Weichenstellungen für einen effizienten und nachhaltigen Klimaschutz. Jetzt kommt es darauf an, die genannten Ziele und Maßnahmen rasch und konkret auszugestalten. Unsere Unternehmen brauchen schnell Klarheit über Belastungen, Entlastungen und Investitionsbedingungen. Das Bekenntnis zu einem kontinuierlichen Monitoring ist richtig, aber keinesfalls dürfen marktwirtschaftliche Prinzipien durch Instrumente planwirtschaftlicher Steuerung überlagert werden.
Die Bundesregierung legt erkennbar Wert auf Investitionszyklen, Kaufentscheidungen und betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen. Dennoch bleibt es trotz der vielfältigen Maßnahmen ein Kraftakt, die erforderlichen Investitionen bis 2030 umzusetzen. Der beschlossene Zertifikatehandel für Gebäude und Verkehr ist ein Einstieg in ein marktorientiertes CO2-Bepreisungssystem. Es ist enorm wichtig, dieses neue nationale System nur als Zwischenlösung zu verstehen und europäisch anschlussfähig zu halten.
Unsicher ist, wie unsere Unternehmen am Standort auch zukünftig mit Blick auf Strom- und Gaspreise wettbewerbsfähig bleiben. Angesichts steigender Kosten ist es für Unternehmen und Beschäftigte umso wichtiger, schnelle Garantien zur Minderung von Anpassungslasten zu erhalten. Nur dann wird die Regierung Wort halten können, Wohlstand und Beschäftigung dauerhaft zu sichern. Wichtig ist mit Blick auf die Entlastung von Unternehmen, die in der Kohlekommission getroffenen Vereinbarungen eins zu eins umzusetzen. Die von der Regierung angekündigte Abschmelzung der EEG-Umlage bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
Das Ziel, den Anteil von E-Fahrzeugen bis 2030 mindestens zu verfünfzigfachen, ist an der äußersten Grenze der Realisierbarkeit. Entscheidend sind klimafreundliche Lösungen für die mehr als 35 Millionen Fahrzeuge, die auch 2030 noch mit Verbrennungsmotor unterwegs sein werden. Völlig unverständlich ist, dass steuerliche Impulse für die Entwicklung CO2-neutraler Kraftstoffe komplett fehlen.
Die Entscheidung für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung war überfällig. Nun muss sie mit dem Bundesrat rasch, attraktiv und für mindestens zehn Jahre eingeführt werden.“