Ein Leuchtturmprojekt ist das Projekt „Perspektiven schaffen“ von BDI und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Fokus sind der praxisnahe Wissensaustausch und die Vernetzung deutscher und ostafrikanischer Unternehmen. So ging es für eine Delegation afrikanischer Unternehmer zum PolitFashion-Neujahrsempfang des BDI-Mitgliedsverbands textil+mode sowie zur NeoFashion-Modenschau, wo sich Nachwuchs-Designer im Rahmen der größten Graduierten-Show Deutschlands mit ihren Kreationen präsentierten. Beim Austausch zwischen den familiengeführten Unternehmen aus Ostafrika und Deutschland wurden Schritte auf dem Weg hin zu möglichen Partnerschaften erörtert – ein großer Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz in der Lieferkette.
Dabei sind deutsche Unternehmen in der Regel nur ein Teil globaler Wertschöpfungs- und Lieferketten. Ihre Marktmacht ist begrenzt. Daher hat der BDI zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden den Umsetzungs- und Monitoring-Prozess zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) aktiv unterstützt und begleitet. Überprüft wird, ob Unternehmen Prozesse der Sorgfalt für die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position – in den Liefer- und Wertschöpfungsketten – angemessener Weise einführen.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des NAP in deutschen Unternehmen hat die Bundesregierung ein sogenanntes Monitoring-Verfahren vorgesehen. Während die Wirtschaft an dem NAP-Verfahren festhält und konstruktiv begleitet, haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) im Dezember ein Eckpunktepapier zu einem sogenannten Lieferkettengesetz angekündigt.
„Das Vorgreifen der Minister missachtet die zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und gesellschaftlichen Akteuren vereinbarte Vorgehensweise eklatant“, sagt Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Er erwarte, dass dieser Prozess ehrlich zu Ende geführt wird. Nur so könne Verlässlichkeit für Unternehmen geschaffen werden. „Erst auf dieser Grundlage kann die Politik objektiv beurteilen, ob weitere Schritte notwendig sind.“
Ein deutsches Gesetz wird nicht zu besseren Bedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern führen. Stattdessen kann und sollte die Entwicklungszusammenarbeit Impulse setzen, um Arbeitsbedingungen vor Ort zu verbessern und Partnerländer zu beraten und zu befähigen, stabile Strukturen aufzubauen.