Dementsprechend begrüßt der VBI, dass das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 und explizit die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im EEG 2021 gesetzlich verankert werden sollen. So werden konkrete Wege aufgezeigt, wie das 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 erreicht werden kann. Sehr positiv bewertet der VBI, dass über die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt eine Senkung der Strompreise in Deutschland angestrebt wird.
Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele: „Strom ist ein wichtiger Kostenfaktor für Verbraucher und Industrie. Eine finanzielle Entlastung kann nicht hoch genug ausfallen. Ebenfalls lobend zu erwähnen ist die Entscheidung, grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage zu befreien. Neben den verbindlichen Ausbaupfaden finden sich im EEG 2021 auch Maßnahmen für mehr Akzeptanz des Ausbaus der Erneuerbaren. Diese finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern an möglichen Erträgen wird sich positiv auf das Ansehen von Solarenergie und Windkraft auswirken und damit sicherlich die Umsetzung der Energiewende erleichtern.“
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