Eine Einigung der G20/OECD-Staaten über eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmensgewinne ist für die deutsche Industrie von entscheidender Bedeutung. „Ohne ein einheitliches Vorgehen drohen international tätigen Unternehmen zusätzliche Doppelbesteuerung und hohe administrative Mehrbelastungen“, sagt Monika Wünnemann, Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Eine faire Besteuerung wird allerdings nur dann erreicht, wenn dasselbe Einkommen nur einmal angemessen besteuert wird. Deswegen muss klar und rechtssicher geregelt werden, welche Staaten die Unternehmensgewinne von international tätigen Unternehmen besteuern dürfen.
Die Digitalisierung der Wirtschaft revolutioniert globale Wertschöpfungsketten. Dies führt auch in der internationalen Besteuerung zu Wettbewerbsverzerrungen. Mit Blick auf die spektakulären Steuervermeidungsstrategien US-amerikanischer Internetkonzerne haben die G20-Staaten die OECD beauftragt, einen internationalen Konsens für die „Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft“ zu erarbeiten. Anfang Oktober hat die OECD Vorschläge für eine Neuverteilung internationaler Besteuerungsrechte und zu einer globalen Mindestbesteuerung vorgelegt. Nun sind die rund 140 beteiligten Staaten gefordert, bis Mitte 2021 eine Einigung darüber herbeizuführen.
Ein Konsens auf OECD-Ebene sollte auch einzelne Staaten davon abhalten, einseitig Digitalsteuern einzuführen. „Eine Digitalsteuer in einzelnen Ländern oder eine europäische Digitalsteuer provozieren handelspolitische Konflikte und neue Doppelbesteuerungsrisiken für Unternehmen“, so Wünnemann. Deswegen muss die verbleibende Zeit für einen international abgestimmten Konsens genutzt werden. Dieser muss einfach administrierbar sein und Rechtssicherheit schaffen. Hoher Compliance-Aufwand für die Unternehmen muss verhindert werden und hierfür ist dringend eine weitere Vereinfachung der OECD-Vorschläge notwendig.
Ohne eine einheitliche Umsetzung in den Staaten führen neue weltweite Besteuerungsregeln zu einer höheren Steuerbelastung in Deutschland. Damit werden deutsche Stammhäuser im internationalen Wettbewerb schlechter gestellt und internationale Steuerkonflikte sind die Folge. Eine vertragliche Einigung aller Länder über verbindliche Lösungen für Steuerkonflikte ist daher unverzichtbar, um der erwarteten Komplexität und Streitanfälligkeit der reformierten Weltsteuerordnung zu begegnen.