„Es gibt zu viele Klauseln, die nationale Sonderwege ermöglichen. Die Abstimmung unter 27 Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene zu einer einheitlichen Auslegung und Durchsetzung der Regeln funktioniert in der Praxis nur schleppend. Und allein in Deutschland sind 18 Aufsichtsbehörden mit einer häufig unterschiedlichen Auslegung der DS-GVO mit der Umsetzung befasst. Diese regionale Kirchturmpolitik im Datenschutz muss beendet, die Datenschutzaufsicht muss neu geordnet werden. Viele Unternehmen sind selbst nach drei Jahren DS-GVO unsicher in der Anwendung. Der Datenschutzrahmen bedarf daher dringend der Überarbeitung. Unabhängig davon müssen wir zu einer einheitlichen Auslegung der DS-GVO in Europa kommen.“
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