„Die Regelungen zur Preisanpassung gehen zu weit und müssen dringend überarbeitet werden“, sagt zum Beschluss des Energiesicherungsgesetzes Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer. Die Bundesregierung dürfe die stark steigenden Gaspreise der Energieimporteure und -händler nicht an die nächste Wertschöpfungsstufe weitergeben. Bei einer Unterbrechung der Gaslieferungen oder einem Gas-Embargo gegen Russland müssten auch Gas beziehende Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Produktpreise anzupassen: „Sonst drohen existenzielle Belastungen für die Industrie, Verbraucherinnen und Verbraucher.“
In der Alarmstufe des Gas-Notfallplans müsse weiter der Markt entscheiden, sonst würden Anreize zum Energiesparen geschmälert. Die gesetzliche Preisanpassung sei strikt auf die Notfallstufe zu beschränken. Nach dem Ende der Krisensituation sollten die alten Verträge wieder in Kraft treten, sagte Lösch.
„Die Politik muss erhebliche Defizite im Gesetz für den Fall beheben, dass Unternehmen ihre Anlagen jetzt von Erdgas auf andere Energieträger umrüsten wollen“, fordert der stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer. Die Bundesregierung müsse schnellstmöglich wichtige Verordnungen auf den Weg bringen, damit Unternehmen der Umstieg erleichtert wird: „Ein Handeln erst bei Eintritt der Gasknappheit wäre viel zu spät.“