Wie gelingt die Umsetzung der globalen Mindeststeuer mit fairen Vorgaben für alle und ohne endlosen Bürokratieaufwand? Die EU-Kommission hat Ende vorigen Jahres einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer vorgelegt. Eine Anwendung der Mindeststeuer in den EU-Mitgliedsstaaten bereits ab dem kommenden Jahr ist wegen der enormen Komplexität der Neuregelungen nicht realistisch. Der BDI bietet Lösungsvorschläge für eine effektive und administrierbare Umsetzung der Mindeststeuer.
„Die EU-Staaten müssen dringend die technischen Mängel der globalen Mindeststeuer beseitigen“, sagt Wolfgang Niedermark, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Es brauche vereinfachte Verfahren, damit Unternehmen die Vorgaben rechtssicher und mit beherrschbarem Bürokratieaufwand umsetzen können: „Sonst können wir unser Ziel, ein internationales Level-Playing-Field in der Besteuerung von Unternehmensgewinnen, nicht erreichen.“
Die globale Mindeststeuer wird laut BDI nur dann effektiv sein, wenn sie Unternehmen administrativ nicht überlastet. Der steuerliche Anwendungsbereich müsse daher eingegrenzt werden, „denn er verursacht den Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand“. Hochsteuerländer, in denen eine Besteuerung klar über dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent erfolgt, müssten über eine White-List ausgeklammert werden. Bei für den Konzernverbund unwesentlichen Gesellschaften sollte die Ausnahme ebenfalls gelten.
Der BDI zeigt in dem Positionspapier „#Pillar 2: Technische Mängel bei der Mindeststeuer beseitigen“ Wege für vereinfachte Verfahren auf, die für eine Umsetzung der globalen Mindeststeuer ab 2024 notwendig sind.