Der VDMA hat sich in Brüssel gemeinsam mit der Internationalen Handelskammer ICC und dem europäischen Dachverband ORGALIME vehement dafür eingesetzt, dass Verträge zwischen Unternehmen von der Richtlinie ausgenommen bleiben. „Für den Maschinenbau hätte ein europäisches Kaufrecht keinen Mehrwert und würde vielmehr zu einer Einschränkung der Vertragsfreiheit führen“, sagt Christian Steinberger, Leiter der Rechtsabteilung des VDMA. „Deswegen warnen wir auch davor, die Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt auf Verträge im B2B-Bereich auszuweiten. Für Unternehmen einschließlich KMUs ist es wichtig, dass sie ihre Verträge weiterhin möglichst frei und auf Basis ihrer individuellen Interessen verhandeln können.“
Konkret sieht der Vorschlag als neues objektives Vertragserfordernis eine verpflichtende Angabe der Produktlebensdauer durch Hersteller von Verbrauchergütern vor. Darüber hinaus hat sich der Binnenmarktausschuss dafür ausgesprochen, dass nach jeder einzelnen Behebung eines Mangels die Gewährleistungsfrist vollständig von neuem beginnen solle. Äußerstenfalls würde dies eine unendliche Gewährleistungskette zum Schaden der Hersteller und der Händler von Verbrauchsgütern nach sich ziehen.
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