Als Beispiel führt Tillmann die EU-Chemikalienverordnung REACH an: „Im Fall eines ungeordneten Brexit dürfen chemische Stoffe, die im Vereinigten Königreich für den Vertrieb in der EU registriert wurden, nach dem Austritt nicht mehr ohne Weiteres in der EU verkauft werden. Das hätte gravierende Auswirkungen auf die Lieferketten.“ Um dies zu verhindern, sollten Registrierungen von Firmen mit Sitz in Großbritannien vorübergehend einseitig in der EU anerkannt werden, appelliert Tillmann an die EU-Kommission. Tillmann weist zwar darauf hin, dass sich die Unternehmen der Chemie- und Pharmaindustrie seit Monaten intensiv auf den Brexit vorbereiten. Er schränkt aber ein: „Durch einen ungeordneten Brexit würde eine so komplexe Situation entstehen, dass sich Unternehmen unmöglich für alle Eventualitäten wappnen können.“
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