„Die Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Großbritannien, Dänemark, Irland und Norwegen am 22. Januar 1972 bildet nach Auffassung der deutschen Industrie einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Festigung der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit in Europa.“ Dem BDI zufolge entstand „mit dem Eintritt der vier neuen Mitglieder in die Gemeinschaft (…) die größte Handelsmacht der Welt.“
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