Die globale Ausbreitung des Coronavirus schafft einen Ausnahmezustand, der die Unternehmen in Deutschland vor unerwartete Herausforderungen stellt. Zur Soforthilfe hat das Bundesfinanzministerium bereits ein Milliardenpaket mit Nothilfemaßnahmen verabschiedet. Dazu zählen milliardenschwere Hilfskredite und steuerliche Erleichterungen wie die zinslose Stundung von Steuerforderungen. Damit hat die Bundesregierung schnelle Handlungsfähigkeit bewiesen. Bereits jetzt muss es daneben darum gehen, die Unternehmen so zu unterstützen, dass sie nach der Krise wieder zu ihrer Stärke zurückkehren und in die Zukunft investieren können.
Die Situation der öffentlichen Haushalte war bis zu der Coronavirus-Krise in einem Zustand ohne notwendige Neuverschuldung, so dass an der schwarzen Null festgehalten werden konnte. Nun befindet sich Deutschland innerhalb von kurzer Zeit finanzpolitisch in einer vollständig neuen Ausgangslage – mit einer Neuverschuldung in dreistelliger Milliardenhöhe. Handlungsbedarf besteht jedoch gerade wegen der Krise, wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um künftige Gewinne und Steuereinnahmen in Deutschland zu sichern.
Entscheidend ist, dass alle Verluste, die den Unternehmen entstehen, schon jetzt mit dem Vorjahr verrechenbar sind. Dafür hat der Koalitionsausschuss am 22. April die entscheidenden Weichen gestellt und das BMF hat dies mit einer schnellen Lösung umgesetzt. Bisher ist diese Regelung jedoch auf kleine und mittelständische Unternehmen begrenzt, denn sie gilt nur für Verluste von maximal einer Million Euro. Zur Liquiditätssicherung aller Unternehmen ist vielmehr ein unbegrenzter Verlustrücktrag erforderlich, damit auch der industrielle Mittelstand und Großunternehmen diese Maßnahme effizient nutzen können.
Die aktuelle Krise zeigt, dass die gegenwärtige Verlustverrechnung sehr restriktiv ist und grundlegend gesetzlich nachgebessert werden muss. Es reicht nicht aus, die Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten nur als kurzfristige Soforthilfe in diesem begrenzten Umfang zu verbessern. Darüber hinaus muss zeitnah gesetzlich eine Lösung für alle Corona-Verluste der Unternehmen erfolgen, so dass diese vollständig anerkannt werden. Der Verlustrücktrag sollte dazu für alle offenen Jahre möglich sein – und das Rücktragsvolumen deutlich angehoben werden. Außerdem sollte die sogenannte Mindestbesteuerung ausgesetzt werden, so dass ein Verlustvortrag in die folgenden Jahre ohne Beschränkungen möglich ist.
Darüber hinaus sind gezielte Investitionsanreize notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen zu stärken. Kurzfristige punktuelle Maßnahmen zur Krisenbewältigung allein wären zu wenig, um den Industriestandort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu halten. Verbesserte Abschreibungsbedingungen und eine Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung würden Neuinvestitionen und notwendige Innovationen ermöglichen. Für eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaft ist ein wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht unverzichtbar.