Das „Temporary Crisis Framework for State Aid measures to support the economy following the aggression against Ukraine by Russia” sieht bis zum 31. Dezember 2022 eine begrenzte Erweiterung des Beihilferahmens vor, um Staatshilfen insbesondere für die energieintensiven Industrien zu ermöglichen. „Die Unternehmen der deutschen Zellstoff- und Papierindustrie sind durch die dramatisch gestiegenen Energiekosten extrem belastet. Da jetzt der notwendige beihilferechtliche Rahmen vorliegt, muss die Bundesregierung handeln“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes DIE PAPIERINDUSTRIE, Alexander von Reibnitz. Andere EU-Staaten hätten solche Maßnahmen bereits ergriffen.
Das EU-Rahmenwerk erlaubt den Mitgliedsstaaten, Beihilfen in verschiedenen Formen zu gewähren, darunter auch als direkte Zuschüsse. Die Grundlage für die beihilfefähigen Kosten bilden die gestiegenen Erdgas- und Stromkosten seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine bzw. seit 01. Februar 2022. Der Kostenanstieg soll dabei unternehmensindividuell ermittelt werden. Besonders betroffene Sektoren können maximal 70 % der beihilfefähigen Kosten bzw. maximal 80 % der operativen Verluste erhalten.