Im Gegensatz zum Referentenentwurf, der aus Sicht des VCI ein ausgewogenes Konzept für ein zukunftsorientiertes virtuelles Versammlungsformat enthalten hat, verzichte der Kabinettsbeschluss nunmehr auf fast alle positiven Ansätze, die für eine moderne und praktikable Durchführung virtueller Hauptversammlungen erforderlich seien.
„Der Regierungsentwurf überträgt Aktionärsrechte aus der Welt der physischen Präsenzversammlung undifferenziert in die Welt der Online-Versammlung. Er stellt damit vor allem börsennotierte Unternehmen mit typischerweise zahlreichen Aktionären vor zu große technische und rechtliche Herausforderungen“, betont Berthold Welling, Geschäftsführer Recht, Steuern und Nachhaltigkeit im VCI.