„Die EU-Whistleblower-Richtlinie muss aus Unternehmenssicht rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden“, sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Sinnvoll sei, dass der Referentenentwurf erlaubt, Hinweisgebersysteme zentral im Konzern einzurichten. Die Regelung im Entwurf befreit Konzerne davon, nicht in jedem Tochterunternehmen ein eigenes Meldesystem einzurichten. Der Gesetzestext solle konzernweite Lösungen als Möglichkeit ausdrücklich erwähnen. Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs reichten dafür nicht aus.
„Wichtig ist, den sachlichen Anwendungsbereich praxistauglich auszugestalten. Europäische Vorgaben sollte der Gesetzgeber unmittelbar umsetzen“, unterstreicht Plöger. Eine überschießende Umsetzung („Goldplating“) verursache zusätzliche Probleme für Unternehmen. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs über die Vorgaben der Richtlinie hinaus lehne der BDI ab.