„Wir begrüßen, dass sich die geplanten Vorgaben der Euro 7-Norm neben Abgasen erstmals mit anderen gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen wie Brems- und Reifenabrieb befasst. Das gilt auch für die Regelungen für Elektrofahrzeuge. Allerdings sind Nachschärfungen notwendig. Aus Sicht des TÜV-Verbands sind die zeitlich gestaffelten Bremsstaub-Emissionen zu hoch angesetzt. Schon jetzt können mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten niedrigere Werte erreicht werden.
Der TÜV-Verband begrüßt zwar ausdrücklich, dass die Antriebsbatterien von Elektroautos künftig einer Dauerhaltbarkeitsprüfung unterzogen werden sollen. Allerdings sollten diese Prüfungen in Analogie zu Verbrennerfahrzeugen im Rahmen der Typgenehmigung erfolgen, also bevor neue Fahrzeugmodelle in der EU auf den Markt kommen. Als positiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz bewertet der TÜV-Verband den Wegfall des „Conformity Factor“ bei der Abgasmessung im Realbetrieb. Aufgrund der nunmehr verbesserten Messtechnik können die real gemessenen Emissionswerte des Fahrzeugs zugrunde gelegt werden und es bedarf keiner Korrekturen mehr. Aufgrund des ambitionierten Zeitplans für das Inkrafttreten der Neuregelungen ist es dringend notwendig, die erforderlichen Durchführungsrechtsakte für die Konkretisierung von Grenzwerten und Messmethoden sehr kurzfristig zu verabschieden. Wir begrüßen die erneute klare Aussage des Europäischen Verordnungsgebers zum Verbot von Abschalteinrichtungen und regen an auch dazu mittels Durchführungsrechtsakt klare Vorgaben zur Prüfung des Nichtvorhandenseins von Abschalteinrichtungen zu definieren.“