Die EU-Kommission vertritt die Rechtsauffassung, dass CETA in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt. Dennoch hatte die Kommission den Vertrag so vorgelegt, als liege er in der gemischten Zuständigkeit von EU und Mitgliedstaaten. Damit will sie einen Streit mit den Mitgliedstaaten und Verzögerungen im Rat vermeiden. Viele Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hatten mit deutlichen Worten ein gemischtes Abkommen gefordert. Zur abschließenden Ratifizierung müssen diese Abkommen durch alle 28 Mitgliedstaaten nach ihren nationalen Verfahren angenommen werden. Die Mitgliedstaaten wollen mit dem Verfahren nicht nur eigene Zuständigkeiten wahren, sondern auch über die Beteiligung der nationalen Parlamente die Akzeptanz von CETA in der Bevölkerung erhöhen.
Aus Sicht des BDI gibt es bei CETA für die EU-Gesetzgeber und Parlamente der Mitgliedstaaten keinen Anlass, sich die pauschale Grundsatzkritik der Freihandelsgegner anzueignen. CETA ist ein modernes Abkommen, das den hohen Anforderungen von Verbrauchern, Wirtschaft und Politik gerecht wird. Mit der weitreichenden Öffnung der staatlichen Beschaffungsmärkte und dem Gerichtshof für Investitionsfragen setzt CETA neue und zukunftsweisende Standards.
Deshalb sollte CETA, wie avisiert, bei dem für den 27. Oktober terminierten EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. So könnten nach der Zustimmung durch das EU-Parlament diejenigen Bereiche bereits vorläufig angewendet werden, die in die alleinige Kompetenz der EU fallen. Dies sollte spätestens Anfang kommenden Jahres möglich sein.
Falls sich der Bundestag bereits vor dem Ratsbeschluss mit CETA befassen sollte, wäre ein deutliches Signal der Abgeordneten von SPD und Union für das wirtschaftlich und strategisch bedeutsame Abkommen wichtig. In Deutschland hängt jeder vierte Arbeitsplatz am Export, in der Industrie ist es sogar jeder zweite. Eine Schwächung europäischer Handelsinteressen und Rückschritte bei der werteorienteierten Gestaltung der Globalisierung würden Deutschland ganz besonders schaden.