Der vom Bundesfinanzministerium Mitte Dezember vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie lässt die erforderliche Normenklarheit und -bestimmtheit bislang noch vermissen. Zu beachten ist vor allem, dass das System der Geldwäsche-Bekämpfung nicht eins zu eins vom Finanzsektor auf Unternehmen aus anderen Sektoren übertragen werden kann.
Neue Regelungen müssen risikoadäquat und praxisnah ausgestaltet sein, um eine effektive Geldwäschebekämpfung zu ermöglichen. Es müssen diejenigen Geschäfte, die ein hohes Geldwäscherisiko aufweisen, identifiziert und von den Vorschriften erfasst werden, ohne eine vermeidbare zusätzliche Bürokratie für die übrigen Bereiche des Güterhandels zu erzeugen. Der BDI hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf positioniert und wird auch den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv-kritisch begleiten.