„Die Versorgung der Patienten mit Medikamenten verträgt keine Unsicherheit. Deshalb muss die Klärung der Fragen im Arzneimittelbereich bei den Verhandlungen über den Brexit oberste Priorität haben. Die Gesundheit der Menschen in Europa darf nicht zum Spielball der Brexit-Verhandlungspartner werden. Wegen der Fülle an Detailfragen muss dabei auch eine längere Übergangsfrist für den Brexit im Gesundheitsbereich in Betracht gezogen werden“, so Fischer weiter. Großbritannien hat sich entschieden, die Europäische Union zu verlassen. Deshalb müssen die Aufgaben bei der europäischen Arzneimittelzulassung neu verteilt werden. Die europäische Zulassung wird von der Arzneimittelagentur EMA organisiert. Sie delegiert die konkrete Prüfarbeit an nationale Arzneimittelbehörden. Dabei wird die britische Zulassungsbehörde aufgrund ihrer Ressourcen und Kompetenzen bislang überproportional häufig beteiligt. Dieser starke Anteil des Vereinigten Königreiches an den europäischen Zulassungen muss neu verteilt werden, was nicht von heute auf morgen möglich ist.
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