Warum setzt sich der BDI in der Allianz für Lobbytransparenz für ein Interessenvertretungsgesetz ein?
Zum Fundament demokratischer Prozesse gehört es, Interessen legitim zu vertreten. Für uns heißt das etwa, die Politik mit Praxisinformationen bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen zu versorgen. Lobbyismus hat in Deutschland in der Öffentlichkeit aber noch immer ein schlechtes Image. Dem wollen wir begegnen, indem wir Prozesse offener und nachvollziehbarer gestalten. Dabei ist uns wichtig, dass für alle Interessenvertreter die gleichen Spielregeln gelten – ob für Verbände, NGOs, Gewerkschaften, Politikberater oder Vertreter von Unternehmen und Kanzleien. Von einem verpflichtenden Lobbyregister erhoffe ich mir mehr Transparenz, einen heilsamen Druck auf schwarze Schafe und damit eine größere öffentliche Akzeptanz. Für uns Verbände ändert sich nichts, denn wir sind heute schon transparent, insbesondere in Brüssel, aber das können wir auch in Berlin.
Was sind die wichtigsten Forderungen der Industrie?
Wer sich vorrangig der politischen Interessenvertretung widmet, sollte sich verpflichtend in ein öffentliches Lobbyregister eintragen – mit Angabe der Tätigkeitsfelder und der für die Interessenvertretung verfügbaren Finanzmittel. Einen kleinteiligen legislativen Fußabdruck lehnen wir ab, aber Informationen zum Entstehen eines Gesetzes können wir in Brüssel digital dokumentieren. Die breite Öffentlichkeit sollte erfahren können, welche Interessen beteiligt sind und waren. Auch ein verpflichtender Verhaltenskodex mit Sanktionen bei Nichterfüllen gehört in ein entsprechendes Gesetz. Zudem schlagen wir die Position einer oder eines Lobbybeauftragten vor. Diese Person sollte die Umsetzung und Einhaltung eines Interessensvertretungsgesetzes überwachen und regelmäßige Lobbyberichte erstellen.
Das EU-Parlament, die USA, Kanada und Frankreich scheinen im transparenten Lobbying schon viel weiter zu sein als Deutschland. Was können wir vom Ausland lernen?
Wir haben bei der Arbeit an unserem Eckpunktepapier für ein Interessensvertretungsgesetz die Regeln in anderen Ländern geprüft. Übernommen haben wir, was sich bereits in der Praxis bewährt hat. Uns ist wichtig, dass ein Interessensvertretungsgesetz die Grundrechte nicht einschränkt. Es muss unkompliziert gestaltet sein und darf keine ausufernde Bürokratie mit sich bringen. Das Lobbytransparenzregister sollte verständlich und ohne größere Hürden für alle Bürger einsehbar sein.